Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH wurden Verbraucherdienst e.V. von Mitgliedern vorgelegt.
Rhein Inkasso aus Mannheim gibt an für die I-ON New Media GmbH tätig zu sein und macht Forderungen in Höhe von 1112,59 Euro geltend. Das Mannheimer Inkassounternehmen begründet die Forderungen mit einer Urheberrechtsverletzung gegenüber Rechtinhaber I-ON New Media GmbH aus dem September 2010.
Rhein Inkasso Mannheim weist ausdrücklich in den Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Zahlungsaufforderungen / Mahnbescheiden darauf hin, das Rechtsanwälte eingeschaltet werden bei Nichtzahlung oder Fristversäumnis. Diese würden beauftragt gerichtlich gegen den Angeschriebenen vorzugehen.
Recherchen des Verbraucherdienst e.V. zu den hier geschilderten Mahnbescheiden / Zahlungsaufforderungen der Rhein Inkasso GmbH förderten weiters folgenden Umstand zu Tage.
Die I-ON New Media GmbH lies die Urheberrechtsverletzungen bereits in der Vergangenheit abmahnen. So war Kanzlei Baumgarten Brandt für die I-ON New Media GmbH als Abmahnkanzlei tätig. Die Berliner Kanzlei forderte 2010 von den Abgemahnten 850,- Euro. Später wurden von der I-ON New Media GmbH die Kanzleien Schulenberg & Schenk sowie Negele Zimmel Greuter Beller (NZGB) beauftragt mit der Versendung von Abmahnungen gegen Filesharer.
Unter anderem wurden folgende Werke abgemahnt
7 Days – Seven Days, All Souls Day, Cherry Bomb, Death Note – The Last Name, Flick – Zombies sind auch nur Menschen, Invitation Only, Manborg, Michael Jackson – Who Killed the King of Pop, Robo Geisha, Sea Beast – Das Ungeheuer aus der Tiefe, Shamo, Slaughte, Staunton Hil, Sword Of The Stranger, The Graves, The Twilight Thirst, White Lightnin’, Wyvern – Rise of the Dragon, Zombie World.
Nun scheint es so das I-ON New Media mit Unterstützung der Rhein Inkasso GmbH vorgehen will. Für Betroffene gilt es nun zu reagieren!
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