Der Blog vom Verbraucherdienst e.V. berichtet und informiert über Inkasso, Abofallen, Kapitalanlagen und zweifelhafte Gewinnspiele. Aktiver Verbraucherschutz seit 2009.
Inkassoforderung von BSK Forderungsmarketing für SBASS Telekommunikation
Falls Sie noch nie von Anrufblockern gehört haben, sind Sie nicht alleine. Möglicherweise eine Sperrliste oder eine Kindersicherung? Auch wir vom Verbraucherdienst e.V. konnten trotz intensiver Bemühungen keine zufriedenstellenden Antworten finden. Jedoch gibt es einige Mitglieder unseres Vereins, die angeblich so einen Anrufblocker bestellten. Dementsprechende Zahlungsaufforderungen verschickte Ende 2014 die Inkassofirma MBI Forderung Marketing UG mit Sitz in Berlin. Für den dubiosen Anrufblocker werden 251,49 Euro gefordert.
Grundsätzlich sind alle seriösen Inkassofirmen, die in Deutschland legal tätig sind, im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet. Die Inkassofirma MBI Forderung Marketing UG ist dort nicht zu finden. Das bedeutet, dass dieses Unternehmen keinerlei Geldforderungen von diversen Schuldnern in Deutschland beitreiben darf, sowie dass die Zahlungsforderungen rechtswidrig sind.
Anrufblocker: Bestellung wider Willen
Bereits Anfang 2013 beschäftigte sich der Verbraucherdienst e.V. mit einem ähnlichen Fall. Das Unternehmen SBASS Telekommunikation veranlasste die Versendung von mehreren Zahlungsaufforderungen. Die Schreiben wurden durch die Hamburger Inkassofirma BSK Forderungsmarketing UG verschickt, die damals einen Betrag von 154,40 Euro forderten. Laut der Inkassoforderung wurde telefonisch ein Anrufblocker bei der Firma SBASS Telekommunikation bestellt – im Falle der Nichtzahlung droht ein negativer Schufa-Eintrag.
Wie kam es zu dieser Bestellung? Unsere betroffenen Mitglieder gaben an, dass Sie durch einen unerlaubten Werbeanruf kontaktiert wurden. Sie teilten den jeweiligen Mitarbeitern mit, weder an Anrufen noch Angeboten der SBASS Telekommunikation Interesse zu haben. Damit war, so unsere betroffenen Mitglieder weiter, die Sache für sie erledigt und zunächst vergessen.
Einige Zeit später fanden sie einen Abholschein im Briefkasten, der anzeigte, dass bei der Post ein Brief hinterlegt sei im Wert von 149,90 Euro. Ein Mitglied beispielsweise holte den Brief nicht ab. Er kannte die Firma nicht, und hatte nach seiner Meinung auch nichts bestellt. Stattdessen sendete er seine diesbezüglichen Unterlagen einfach an Verbraucherdienst e.V. in Essen. Der Sachverhalt wurde in seinem Sinne in kurzer Zeit erfolgreich bearbeitet.
Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen. Mitglied sein- heißt sich nicht einschüchtern zu lassen!