Vielzahl von Anrufen gingen in den letzten Tagen wegen einer Forderung aus Amsterdam ein. Diese Verbraucher erhielten Schreiben von der Foton Grup 73 Forderungsmanagement.
Letzter Mahnbescheid
So heißt es:
„bedauerlicherweise haben sie die ihnen bekannte Forderung noch nicht ausgeglichen. Betrachten Sie dieses Schreiben als letzten Versuch, ihnen weitere vermeidbare Kosten zu ersparen. Sofern wir nicht sofort nach Erhalt dieses Schreiben die Zahlung auf unser Konto feststellen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.“
Verbraucherdienst stellt dazu fest: Aus dem Mahnschreiben mit der Kennzeichnung „Letzter Mahnbescheid“ der Foton Grup 73 Forderungsmanagement wird weder der Gläubiger genannt, noch wir dargelegt aus welchen Anspruch die Forderung geltend gemacht wird. Zudem soll die Foton Grup 73 Forderungsmanagement laut Schreiben, ihren Sitz in Amsterdam haben. Doch die Kontoverbindung laut IBAN BG83RZBB91551006478920 stammt aus Bulgarien.
Unter der angegebenen Telefonnummer ist eine automatische Bandaufzeichnung, dass ein Kontakt nur mittels Email möglich sei.
Festzustellen ist das die Foton Grup 73 Forderungsmanagement nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Es gibt zahlreiche schwarze Scharfe die immer wieder Forderungen gegen Verbraucher geltend machen die zweifelhaft sind oder sogar unberechtigt sein können. Insbesondere wenn Kontoverbindungen aus dem Ausland angegeben werden.
Aus diesem Grunde sollte der Verbraucher nicht blindlings zahlen.
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