Post von der Duisburger Kanzlei Czarnetzki & Nogly Rechtsanwälte. Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Frau B. H. ist überrascht. Mitglied sein- heisst sich zu wehren! Der Zahlungsaufforderung ging einige Zeit zuvor ein unerwünschter Werbeanruf für einen Anrufblocker der Firma DynoRun GmbH voraus.
Nun wird unser Mitglied Frau H. seitens Czarnetzki & Nogly Rechtsanwälte darüber informiert, die Interessen der Agentur für Datenlöschung DynoRun GmbH aus Krefeld übernommen zu haben. Inhaltlich geht es um ein von ihr bei der DynoRun GmbH vermeintlich bestelltes und geliefertes Anrufblockiergerät (besser bekannt als Anrufblocker / Anmerkung Verbraucherdienst e.V.). Eine Gesprächsaufzeichnung läge vor.
Rufnummern unerwünschter Werbeanrufe könnten mit diesem Anrufblockiergerät (Anrufblocker) gespeichert, und so künftige weitere Anrufe der gleichen Rufnummer blockiert werden.
Das Unternehmen DynoRun GmbH habe den Anrufblocker per Nachnahme versendet. Da keine Zahlung erfolgte, heißt es im Anschreiben der Rechtsanwälte Czarnetzki & Nogly weiter, sei die Kanzlei seitens DynoRun GmbH beauftragt mit der Beitreibung. Frau H. wird aufgefordert eine Zahlung von 188,44 Euro auf das Konto der Rechtsanwälte Czarnetzki & Nogly zu leisten. Die Summe ergibt sich aus den Kosten für den Anrufblocker (Anrufblockiergerät) i.H.v. 104,90 Euro an die DynoRun GmbH zzgl. Gebühren und Auslagen der Kanzlei Czarnetzki & Nogly.
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