Beitragsbild: Alexander Sedelke fordert weiter für Cleverwin 25
Alexander Sedelke gibt als Auftraggeber der Forderung den Gewinnspieleintragsservice Cleverwin 25 an.

In der ersten Märzwoche 2012 berichtete Verbraucherdienst e.V. über die Inkassoforderung des Alexander Sedelke aus Österreich. Befremdlich war die in der Zahlungsaufforderung formulierte offene Drohung – Zitat: „Bei Nichtzahlung sehen wir uns gezwungen Sie weiter abzumahnen und in weiterer Folge mit einem unserer Mitarbeiter persönlich mit unserem Firmenwagen zur Beitreibung der Forderung vorstellig zu werden ..“ – Zitat ENDE
Quelle: http://verbraucherdienst.blogspot.de/2012/03/cleverwin25-mit-inkassoforderung-von.html

Alexander Sedelke gibt als Auftraggeber der Forderung den Gewinnspieleintragsservice Cleverwin 25 an. Im Zusammenhang mit der Clearwin monieren einige Verbrauchern Forderungen, die aus Verträgen aus dem Jahr 2009 hergeleitet werden. Siehe auch: http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=537932&page=4


Aktuell folgt der Österreicher
seiner eigenen Ankündigung, bei Zahlungsverweigerung weitere kostenpflichtige Zahlungsaufforderungen zu je 29.20 Euro zzgl. Anwaltskosten folgen zu lassen. Bislang finden sich im Internet die üblichen Infos für ratsuchende Betroffene, die Inkassoforderungen wegen Cleverwin 25 von Herrn Sedelke erhielten. Doch Vorsicht!

Eine Inkassoforderung hat einen juristischen Hintergrund. Ungeachtet dessen ob die Grundlage der Forderung nach Ansicht eines Betroffenen berechtigt ist oder nicht, gilt es, Rechtsmittel einzulegen gegen den gestellten Anspruch – je früher, desto preiswerter und erfolgreicher. Warum? Zunächst ist ein zunehmender Trend zur Klagewilligkeit seitens Inkassounternehmen zu erkennen, Verfahren werden seltener eingestellt. 

 

Im konkreten Fall der Forderung seitens Cleverwin 25 durch Alexander Sedelke ist auch anzumerken, dass die Zahlungsaufforderungen nur auf Grund des Standortes Österreich seitens Herrn Sedelke nicht automatisch unberechtigt sind, wie im Internet teilweise zu lesen ist. Die angekündigte kostenpflichtige zweite Zahlungsaufforderung, die aktuell verschickt wurde, treibt die Kosten für die betroffenen Verbraucher bereits in die Höhe.

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