Tricks der Gewinnspiel-Abzocker und Telefonbetrüger

09.04.10

Die Masche ist eigentlich imme gleich, nur die Köder werden immer attraktiver -Das heisst die in Aussicht gestellten Gewinne.  Auch Verbraucherzentralen warnen auf Grund der Zunahme an Abzockel. Wie man sich schützt und worauf zu achten ist … Mitglied sein heisst-aktuell informiert zu sein!

Die Abzocke am Telefon nimmt trotz schärferer Gesetze weiter zu. Bereits bei scheinbar unverfänglichen Gewinnspielen kannes für den Verbraucher gefährlich werden. Die Vorgehensweise der Täter ist immer gleich. Es werden „auf gut Glück“ Telefonummern angerufen, um potenzielle Gewinnspiel-Teilnehmer zu finden. Bevorzugt werden offizielle große, und bundesweit gerade aktive Verlosungen dazu genutzt, den willkürlich angerufenen Verbrauchern einen angeblichen Gewinn vorzugaukeln, um die eigene Glaubwürdigkeit zu erhöhen und so richtig abzocken zu können.

Herr Martin Madej vom Verbraucherzentrale Bundesverband dazu in einem Interview: „Es häufen sich die Beschwerden von Geschädigten. Die Angerufenen werden mit Gewinnversprechen animiert, auf einer anderen Nummer anzurufen. Das sind dann teure Hotlines, auf denen die vermeintlichen Gewinner minutenlang in Warteschleifen gehalten werden.“ Es winkt zwar kein Gewinn, aber eine entsprechend horrend hohe Telefonrechnung.

Dazu auch René Henn (Bundesnetzagentur): „Auch bei uns gingen über Ostern und an den Tagen danach zahlreiche Beschwerden ein. Die Hotlines verlangen dabei Preise bis hin zum gesetzlichen Höchstbetrag von drei Euro die Minute.“

Verbraucherdienst e.V. und andere seriöse Verbraucherschützer empfehlen Geschädigten deshalb die Begleichung der Telefonrechnnung zunächst zu verweigern – allerdings unter Beachtung eines wichtigen Punktes.

Dazu Herr Madej in einem Interview: „Verbraucher müssen sich dabei aber an genaue Regeln halten. Wenn Ihre Telefonrechnung vom Konto abgebucht wird, sollten Sie zunächst den kompletten Betrag per Rücklastschrift zurückholen. Anschließend überweisen Sie den Betrag – allerdings ohne den strittigen Posten. Wie viel die Hotline genau abkassiert hat, erkennt man dabei auf jeder Rechnung unter dem Punkt Mehrwertdienste.“

Wichtig: Informieren Sie Ihrem Festnetzanbieter darüber das Sie Gründe haben, die Zahlung zu verweigern!

Madej: „Sie müssen unbedingt eine so genannte Tilgungsbestimmung für Ihre Rechnung festlegen und NUR die Zahlung an die Hotline verweigern. Andernfalls wird Ihr Anbieter einfach nur registrieren, dass Sie Ihre Rechnung nicht komplett bezahlt haben und den Betrag irgendwann einfordern.“ Quellenangabe


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