Lotto 3000 und Compresent Erfurt GmbH – Abofalle

10.11.11

Eine Firma Compresent Erfurth GmbH bietet mittels unerwünschte Werbeanrufe für 69 Euro die Teilnahme an einer Lotto – Tippgemeinschaft an.

Das Abo läuft mindestens 3 Monate, und verlängert sich bei ausbleibender Kündigung um mindestens weitere drei Monate. So zu lesen es in den AGB von Lotto 3000. Der Anbieter hinter Lotto 3000 ist eine gewisse Firma Dillonat Inc. mit Sitz auf den Britisch Virgin Islands.

Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Lotto 3000 zu lesen ist spannend.

In § 2 Vertragsleistungen heißt es: Der Anbieter vermittelt dem einzelnen Teilnehmer Anteile an einer Spielgemeinschaft. Ein Anspruch eines einzelnen Teilnehmers oder einer Spielgemeinschaft, dass bestimmte Systeme oder Systemreihen eingesetzt werden oder das der Teilnehmer einer bestimmten Tippgemeinschaft angehört, besteht nicht.

Die Anzahl der Teilnehmer einer Spielgemeinschaft wird also nicht genannt, auch besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an Spielsystemen mit aussichtsreicher Teilnehmerzahl. Dies hat für den „Kunden“  gravierende Nachteile, über die die AGB nicht informieren.

Ein Zahlenbeispiel: Es gilt, einen Gewinn von 1000,- Euro zur Auszahlung zu bringen. Die betreffende Spielgemeinschaft besteht aus 1000 teilnehmenden Spielern. Es würde also auf jeden Spieler gerade einmal 1,- Euro Gewinnauszahlung kommen. Zur Erinnerung, der zu leistende Spielbeitrag zur Teilnahme an Lotto 3000 schlägt mit 69,- Euro jeden Monat zu Buche.

Selbst bei einem Gewinn von 2500,- Euro, und gleicher angenommener Teilnehmerzahl von 1000 Spielern, entfielen auf jeden Spielteilnehmer nur 2,50 Euro Ausschüttung – Wenn es den § 8 in den AGB der Lotto 3000 nicht gäbe. Dort heißt es: „ § 8 Abwicklung und Überweisung im Gewinnfall …   bis 2,50 € werden einbehalten als Service-Entgelt.“ Auch dafür hat der Teilnehmer 69,- monatlich gezahlt.

Verbraucherdienst e.V. liegen an Vereinsmitglieder adressierte aktuelle Mahnschreiben vom 11.10.2011, versendet durch Firma Support und Service Deutschland UG, aus Ludwigshafen vor. Diese besagen, dass der Betroffene seine Teilnahmegebühr in Höhe von 69,- Euro nicht gezahlt habe. Trotz des fehlenden Teilnehmerbeitrags für Lotto 3000 informiert das Mahnschreiben über einen zur Auszahlung anstehenden Gewinn von 27,- Euro.

Auch dies ist widersprüchlich zu den eigenen AGB der Lotto 3000. Dort heisst es:“ … bei nicht pünktlicher Zahlung bis zum zwanzigsten eines jeden Monats besteht kein Anspruch auf Gewinne und Spielreihen … bei einer Nachzahlung besteht nur die Möglichkeit der Teilnahme an der nächstmöglichen Ausspielung …“

Die vorliegenden Mahnschreiben enthalten auch sogenannte PINs zu einzelnen Sprachaufzeichnungen. Mit diesen PINs soll der Angemahnte die Möglichkeit erhalten, den vermeintlichen Vertragsabschluss zur Teilnahme an Lotto 3000 abhören zu können, der mittels unerwünschten Werbeanruf erfolgte.

Empfehlenswert ist es, einen Vertrag der Lotto 3000 von fachkompetenter Seite prüfen zu lassen, um diesen ggfls. anfechten zu können.


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