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Verbraucherhilfe e.V. – Mitgliederjagd aus Duisburg

03.11.11

Anschreiben weisen ein Postfach in Duisburg als Kontaktadresse aus. Im Impressum der Webseite ist Hamminkeln angegeben. Mitgliederjagt? Verbraucherschutz nur Tarnung?


Update Juli 2021: Neues von der Verbraucherhilfe e.V. aus Duisburg. MEHR


Verbraucherdienst e.V. – dem aus Funk und Fernsehen bekannten Verein für Verbraucherschutz aus Essen liegen Schreiben bezüglich eines Vereins Namens Verbraucherhilfe e.V. aus 47209 Duisburg mit Postfach Nennung vor. Laut Impressum der Homepage des Vereins Verbraucherhilfe e.V. ist der tatsächliche Sitz die Bahnhofstr. 9 in 46499 Hamminkeln. Dies geht nicht aus dem Begrüßungsschreiben hervor. Das Schreiben selbst wurde auch nicht unterzeichnet, obwohl die Homepage des Verbraucherhilfe e.V. einen Vorstand mit Namen R. Anders ausweist.

Im Begrüßungsschreiben des Vereins Verbraucherhilfe e.V. wird unser Mitglied begrüßt bzw. beglückwünscht zu einem weiteren Jahr Mitgliedschaft im Verein Verbraucherhilfe e.V. Das betreffende Mitglied des Verbraucherdienst e.V. trifft mit Blick auf dieses dreiste Anschreiben eindeutig die Aussage, nie eine Mitgliedschaft bei Verbraucherhilfe e.V. Duisburg beantragt zu haben. Laut weiterer Aussage unseres Mitglieds fand einige Zeit vor Erhalt des Anschreibens von Verbraucherhilfe e.V. mit dem dreisten wie unzutreffenden Inhalt ein unerwünschter Werbeanruf des Vereins aus Hamminkeln – oder Duisburg?? – statt.

 

Der Verein Verbraucherhilfe e.V. aus Duisburg wirbt im bezeichneten Schreiben mit Schutz vor unerlaubter Werbung zu einem Jahresbeitrag in Höhe von 89,95 Euro. Dieser Betrag soll vom Konto unseres Mitglieds J. G. ohne schriftliche Einzugsermächtigung abgebucht werden.

– Zitat des Schreibens: “Sollten Sie einen anderen Abbuchungstermin wünschen als den 01.Nov. 2011, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.“ – Zitat Ende.

Unser Mitglied Herr G. teilte Verbraucherdienst e.V. mit, dass er dem Verein Verbraucherhilfe e.V. weder eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilte, noch jemals wissentlich einen Vertrag mit Verbraucherhilfe e.V. abschloss. Daraufhin befasste Verbraucherdienst e.V. sich näher mit dem Inhalt des Schreibens der Verbraucherhilfe e. V. Duisburg an unser Mitglied J. G.

Es werden Dienstleistungen angeboten, die mit dem Zweck des Vereins Verbraucherhilfe e.V. nicht übereinstimmen.

In Punkt 2 der Satzung heißt es: „Der Zweck des Vereins ist die Aufklärung, Information und Hilfe für Verbraucher gegen ungewollte und unlautere Werbung und Datenmissbrauch.“
Im Schreiben selbst werden Dienstleistungen wie folgt beschrieben:

1. Volle Kostenübernahme für außergerichtliche Interessenwahrnehmung. Es können berechtigte Ansprüche und Forderungen gegenüber „unseriösen“ Anbietern durchgesetzt werden – bis hin zu Schadensersatzansprüchen.

Verbraucherdienst e.V. meint dazu: Um Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können ist der Einsatz von Juristen notwendig. Bei Verbraucherhilfe e.V. arbeiten Rechtsanwälte kostenlos … ??


2. Kompetente Beratung & Bearbeitung
in Fällen von Datenmissbrauch und unerlaubter Werbung

Verbraucherdienst e.V. zu Beratung & Bearbeitung Datenmissbrauch: Bei Datenmissbrauch ist Betroffenen zu raten Strafanzeige zu stellen. Wie will Verbraucherhilfe e.V. die Bearbeitung realisieren? Betroffene bundesweit bei Erstellung einer entsprechenden Strafanzeige zur Polizei begleiten?
Verbraucherdienst e.V. zu Beratung & Bearbeitung unerlaubter Werbung: In der Regel rufen unseriöse Anbieter mit unterdrückter Rufnummer an, oder nutzen Rufnummern, die nicht zurückzufolgen sind. Wie kann der Verein Verbraucherhilfe e.V. den Betroffenen davor schützen, und was bearbeiten? Unerlaubte Werbeanrufe kann jeder Verbraucher selbst bearbeiten. Dazu nutzt er die Robinson-Liste oder nimmt Kontakt zur Bundesnetzagentur auf. Beides ist kostenlos. – Ende der Beratung … dafür rund 90,00 Euro?


3. Aktualisierung der Daten des Mitglieds
in allen Telefon, Handy, E–Mail & Post Werbesperrlisten Deutschlands – somit Schutz vor unerlaubter Werbung.

Verbraucherdienst e.V. meint dazu: Einträge in der Robinson-Liste sind kostenlos, siehe oben. Bei dennoch fortlaufenden unerlaubten Werbeanrufen eine Geheimnummer beantragen und dann ist Ruhe.


4. Unterlassungsschreiben durch Fachanwälte
werden an Unternehmen, die Betroffene mit unerlaubten Werbeanrufen weiterhin belästigen, versendet. Einträge der Daten des Betroffenen in eine vom Anwalt erstellten und bundesweit rechtswirksame Werbesperrliste

Verbraucherdienst e.V. dazu: Toll, man will also die Initiatoren unerlaubter Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummern, oder Rufnummern die nicht rückverfolgbar sind, direkt angehen … Mittels einer Sperrliste, die selbst erstellt und nicht näher bezeichnet ist. Dies wiederum von Anwälten / einem Anwalt, dessen Namen nicht genannt wird. Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll die selbsterstellte Sperrliste über Rechtswirksamkeit verfügen?


Inhaltlich erinnert das Angebot von Verbraucherhilfe e.V. Duisburg an
Aktion PrivatsphäreoderPrudent24“    

5. Vergleich der Daten mit den kooperierenden Callcentern
& Partnern der Werbebranche und damit Sperrung der Daten. Das Schreiben enthält den Hinweis auf einen Servicepartner Namens ECS Solution Gmbh, die  im Auftrag des Verbraucherhilfe e.V. Abbuchungen durchführt. Die Firma ECS Solution ist aufgefallen durch Forderungseinzüge für die Firma Eu Medien GmbH.
Gegen Verantwortliche der EU Medien Gmbh ist unter AktenzeichenL 21 KLs 10/10 Anklage erhoben wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen, bandenmäßigen Betrugs. Verbraucherdienst berichtete in der Vergangenheit http://www.presse-kostenlos.de/finanzen-und-wirtschaft/item_19019.htm
ECS –Solution führte des weiteren Forderungseinzüge für den Auftraggeber Probenfieber durch. Auch dazu berichtete Verbraucherdienst e.V. in der Vergangenheit http://www.perspektive-mittelstand.de/Mahnbescheid-von-Probenfieber-Hilfe/pressemitteilung/46778.html

Verbraucherdienst e.V. –   Telefon:  0201-176790

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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