Der Rechteinhaber der Komödie beauftragte die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer zur Ausarbeitung einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing. Die rechtswidrige Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films soll im Netz durch ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk erfolgt sein. Dadurch sei der Film weltweit geteilt und verbreitet worden sein. Dieses wird von den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer und den Rechteinhabern als eine Urheberrechtsverletzung gewertet.
Die geforderten 815 Euro der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing setzen sich aus 600 Euro Schadensersatz sowie 215 Euro Aufwendungsersatz zusammen. Der Abmahnung wegen Filesharing durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer liegt eine Unterlassungserklärung bei. Sollten die geforderte Unterlassungserklärung sowie die 815 Euro nicht fristgerecht an die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer gesandt werden, wird mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung gedroht.
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Das kann ich nicht so bestätigen. Ich habe das Coaching bei Danny Radke gemacht und kannte dadurch meinen Job in… .ganzen Kommentar lesen..
Vielen Dank lieber Verbraucherdienst. Wenn ich auf Google folgendes suche "lukas linder online business" Lukas Lindler Holding GmbH: Erfahrungen und… .ganzen Kommentar lesen..
Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen… .ganzen Kommentar lesen..
Auch ich bin drauf rein gefallen. Ich weiss nicht was ich tun soll .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Abmahnung Waldorf Frommer – Taffe Mädels per Filesharing