Der Rechteinhaber der Komödie beauftragte die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer zur Ausarbeitung einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing. Die rechtswidrige Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films soll im Netz durch ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk erfolgt sein. Dadurch sei der Film weltweit geteilt und verbreitet worden sein. Dieses wird von den Rechtsanwälten von Waldorf Frommer und den Rechteinhabern als eine Urheberrechtsverletzung gewertet.
Die geforderten 815 Euro der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung durch Filesharing setzen sich aus 600 Euro Schadensersatz sowie 215 Euro Aufwendungsersatz zusammen. Der Abmahnung wegen Filesharing durch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer liegt eine Unterlassungserklärung bei. Sollten die geforderte Unterlassungserklärung sowie die 815 Euro nicht fristgerecht an die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer gesandt werden, wird mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung gedroht.
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Kommentare zu Abmahnung Waldorf Frommer – Taffe Mädels per Filesharing