Inhaltlich wurde dem abgemahnten Herrn V. der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung gemacht. Als Rechteinhaber benannte die Karlsruher Kanzlei die Tobis Film GmbH & Co. KG. Der Abmahnung lag eine Unterlassungserklärung bei und ein Vergleichsangebot in Höhe von rund 750,00 Euro wurde gemacht.
Nach verschiedenen Schriftwechseln mit den Rechtsanwälten Schutt Waetke bezüglich der von der Tobis Film GmbH beauftragten Filesharing-Abmahnung wurde es eine Weile still. Bis sich im März 2014 infoscore Forderungsmanagement GmbH mit einer Inkassoforderung (wörtlich: INKASSOMAHNUNG) gegen Herr V. meldete. Diese Inkassomahnung begründet die Baden-Badener infoscore Forderungsmanagement GmbH mit – Zitat:
“Schadensersatzforderung der Fa. TOBIS Film GmbH & Co. KG aus Urheberrechtsverletzung“ – Zitat Ende.
Die Forderungshöhe des Inkassounternehmens betrug nun rund 1.526 Euro. Auch mit infoscore Forderungsmanagement erfolgte zunächst reger Schriftverkehr, dann wurde es eine Weile still – und es ging abermals weiter …
Nun meldete sich die Rainer Haas Rechtsanwaltsgesellschaft
zu Wort, wiederum beauftragt vom Rechteinhaber Tobis Film GmbH, und zog im Mai 2014 einen Mahnbescheid gegen Herrn V. Dieser aktuelle Mahnbescheid, ursprünglich entstanden aus einer Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke, enthält nunmehr eine Forderung. in Höhe von rund 1.704,00 Euro gegen Herrn V.
Typischer Verlauf einer ignorierten Abmahnung wegen Filesharing?
Wer eine Abmahnung ignoriert, gleich ob von Schutt Waetke Rechtsanwälte oder anderen Kanzleien, muss davon ausgehen, dass im weiteren Verlauf so oder so ähnlich seitens eines Rechteinhabers bzw. dessen juristischer Vertretung gegen ihn verfahren wird. Wie schnell die geforderten Beträge sich verdoppeln als Konsequenz des Ignorierens zeigt die hier geschilderte Entwicklung anschaulich auf.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201 – 176790
Persönlich erreichen Sie uns in unseren Räumlichkeiten von Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch unter der folgenden Email-Adresse: kontakt@verbraucherdienst.com kontaktieren.
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Ihr Unternehmen hat eine Durchschnittsbewertung von 5 Sternen aus maximal fünf Sternen und 164 Bewertungen. Somit gehören Sie zu den TOP Unternehmen in der Branche Verbraucherschutz im Ort Essen.
Die Immobase GmbH mit der Webadress www.immobase.de hat nichts mit dem Thema zu tun. Hier kommen immer wieder mal Anfragen… .ganzen Kommentar lesen..
Sollte man sich für einen Kredit ohne Schufa entscheiden, dann muss darauf geachtet werden das man niemals Vorkosten für einen… .ganzen Kommentar lesen..
Wenn Sie Ihr Geld verantwortungsvoll für Ihre Werbung einsetzen wollen, ganz bestimmt nichts an diese windige Firma zahlen. Schauen Sie… .ganzen Kommentar lesen..
Diese automatische Vertragsverlängerungs opiton (!!) gibt es praktisch bei jedem Dienstleister. Auch auf die Kündigungsfristen ist generell zu achten. Man… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Schutt Waetke Abmahnung – Inkassoforderung infoscore – Mahnbescheid Rainer Haas