Abmahnungen und Unterlassungserklärungen der Schutt Waetke Rechtsanwälte
Schutt Waetke Rechtsanwälte versenden Abmahnungen im Auftrag der Tobis Film GmbH & Co. KG. Anlaß sind vermeintlich verursachte Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing an geschützten Filmwerken. Auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Vergleichsangebot legen Rechtsanwälte Schutt Waetke ihrer Filesharing-Abmahnung bei.
Wie sieht eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt Waetke aus?
Die Seitenzahl einer Abmahnung von Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte umfaßt etwa 4 Seiten.
Beschluss des Landgericht zur Ermittlung des Anschlussinhabers
Mit diesem Beschluss des Landgerichts werden Provider aufgefordert, die persönlichen Daten zu der im Beschluss genannten IP-Adresse an die abmahnenden Rechtsanwälte Schutt Waetke heraus zu geben. Es geht also um die Information, welchem Anschlussinhaber die IP-Adresse am Tattag zum Tatzeitpunkt zugewiesen wurde.
Es finden sich umfangreiche Rechtsausführungen in einer Abmahnung von Schutt Waetke Rechtsanwälte. Dies ist vermutlich fachlich korrekt und notwendig, aber für Laien oft unverständlich.
Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke Rechtsanwälte kann ein kostspieliges Verfahren zur Folge haben. Die Ausgangslage kann aufgrund der derzeitigen Tätervermutung, die für den ermittelten Anschlussinhaber gilt. Der Abgemahnte sollte besser keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei Schutt Waetke ufnehmen. Insbesondere dann nicht, wenn für ihn unklar ist, wie die Rechtsverletzung zustande gekommen sein könnte.
Er sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Schutt Waetke nicht ungeprüft unterzeichnet werden.
Aktuelle Entscheidung des LG Hamburg zu Unterlassungserklärungen
“Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, mit der sich ein abgemahnter Anschlussinhaber verpflichtet, es zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Inhalte „öffentlich zugänglich zu machen oder machen zu lassen“ ist nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, wenn gleichzeitig die eigene Täterschaft bestritten wird (Landgericht (LG) Hamburg, Beschluss vom 11.01.2013, Az.: 308 O 442/12).“