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FAREDS verschickt Abmahnungen für Evil Angel Productions

19.03.15

Evil Angel Productions: FAREDS verschickt Abmahnungen

Dem Verbraucherdienst e.V. liegen derzeit drei aktuelle Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. Es geht um explizite Filmtitel der Produktionsfirma Evil Angel, die im Mahnbescheid als „Erwachsenenunterhaltung“ betitelt werden. Diese Erotikfilme werden von Echo Alpha Inc. dba EA Productions produziert und unter dem Label Evil Angel vertrieben. Mit Hilfe der FAREDS Kanzlei wurden Abmahnungen wegen illegalen Filesharings diverser Titel verschickt. Den aktuellen Abmahnungen sind keine strafbewehrten Unterlassungserklärungen beigelegt.

Falsche Scham kann teuer werden

Auch wenn die Filme der Evil Angel Productions keine Blockbuster sind und auch nicht im Kino laufen, finden sie doch ihre Wege ins heimische Wohnzimmer. Leider auch über den Weg des illegalen Filesharings, da die Hemmungen groß sind, derartige Filme öffentlich im Fachgeschäft zu erwerben. Diese Scham verleitet Verbraucher dazu, sich entsprechende Titel über die Möglichkeiten des Netzes zu besorgen, was verheerende Folgen haben kann. Schnell ist eine Datei illegal über die BitTorrent-Technik (P2P) runtergeladen, was Kanzleien wie FAREDS auf den Plan ruft. Ein derartiger Verstoß gegen das Urheberrecht wird von FAREDS abgemahnt und kann erhebliche Kosten nach sich tragen.

Filesharing: Wie kam der illegale Download zustande?

Die Filmtitel wurden per BitTorrent, genauer mit der Tauschbörsensoftware µTorrent 2.2.1, illegal heruntergeladen und zeitgleich weltweit für Dritte zum Download angeboten. Oft sind sich Verbraucher, die diese Software nutzen, nicht darüber im Klaren, dass sie die herunter geladenen Dateien auch im Netz verbreiten. FAREDS nutzt spezielle Software, um derartige Downloads zu dokumentieren. So lässt sich ein Schadensersatzanspruch aufgrund einer Urheberrechtsverletzung begründen.
Für Titel der Echo Alpha Inc. dba EA Productions /Evil Angel werden von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine Gesamtforderung von 735 Euro verlangt. Hinzu kommt der Hinweis, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung rechtsverbindlich und unterzeichnet eingereicht werden soll. Ferner noch müssen die betreffenden Dateien unverzüglich gelöscht bzw. entfernt werden.

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