Titel: 5 typische Probleme bei Schreiben von der UGV Inkasso
5 typische Probleme bei Schreiben von der UGV Inkasso

Sie haben ein Schreiben von einer UGV Inkasso erhalten? Einen Mahnbescheid oder gar einen Vollstreckungsbescheid? Unter Umständen sind die folgenden 5 typischen Probleme bei Schreiben der UGV Inkasso GmbH auch bei Ihnen auftreten.

Prüfen Sie die eintreffenden Briefe der UGV Inkasso GmbH

Prüfen Sie die Forderungsaufstellung genau auf folgende bekannte Probleme:

  • Kosten: Sind diese ggf. schon verjährt (Regelverjährung?)
  • Kontoführungsgebühren: Diese sind immer unzulässig und mit den Inkassokosten abgegolten.
  • 13,25% Zinsen seit Forderungsbeginn dürften meist überzogen und unzulässig sein.

Oft ist im ersten Anschreiben auch nicht genannt

  • Forderungsgrund
  • Eigentlicher Vertragspartner

Alte Forderungen werden aufgekauft

Da die UGV Inkasso GmbH für die FKH tätig wird, sei hierauf hingewiesen, dass diese Firma legal alte Forderungen aufkauft und diese zu vollstrecken versucht. Der Forderungsgrund bezieht sich aber nicht auf diesen Kauf, sondern auf das eigentliche Grundgeschäft, ggf. i.V.m einem Vollstreckungsbescheid.

Recht häufig verzichtet die UGV nach konkreten Schreiben unserer spezialisierten Anwälte auf die weitere Geltendmachung. Die außergerichtliche Tätigkeit ist dabei für Mitglieder des Verbraucherdienstes kostenfrei.

Was tun bei Zahlungsverboten und Kontosperrung?

In vielen Fällen arbeitet die UGV auch mit sogenannten vorläufigen Zahlungsverboten, die zu Kontosperren führen können. Oftmals wird in solchen Fällen aber kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt.

Weitere typische Probleme bei Inkassoschreiben haben wir in diesem Video für Sie zusammengefasst:

Forderungen der UGV Inkasso für die FKH sind daher genau zu prüfen. Bezahlen Sie nicht vorschnell, wenn die oben genannten 5 typischen Probleme bei Schreiben der UGV auch bei Ihnen vorliegen und lassen sich kompetent beraten.

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Ein Gedanke zu „5 typische Probleme bei Schreiben der UGV Inkasso“
  1. Jo bekam das auch, und mein chef auch..das zahlungsverbot..der chef will nichtmal mir den pfändungsfreigrenze betrag auszahlen…chef fordert : Zahlen sie in raten ab und warten wir auf das Schreiben des uvg inkasso den ich bin drittschuldner und will wegen ihnen nicht in den knast….somit kan ich weder miete noch andere zahlungen tätigen….

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