Burgschild GmbH: Forderung für alte DigiRights Administration Abmahnung

Burgschild GmbH: Forderung für alte DigiRights Administration Abmahnung

10.11.23

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian, über den wir in unseren Blogs noch und nöcher berichteten, überrascht uns mit dem Inkasso-Unternehmen Burgschild GmbH. Im Auftrag der ebenfalls bekannten DigiRights Administration GmbH sollen noch offene Ansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung beigetrieben werden.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnte zuvor ab

Die Burgschild GmbH (Sitz laut Briefkopf und Handelsregister-Auszug 63073 Offenbach am Main) hat ein Schreiben an ein Mitglied unseres Vereines versandt. Es geht um eine Urheberrechtsverletzung, die im Jahr 2017 begangen worden sein soll. Der Empfänger soll noch im gleichen Jahr eine Abmahnung erhalten haben. In der Vergangenheit hat der Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH abgemahnt.

Laut des aktuellen Inkassobriefs der Burgschild GmbH sollen die Schadensersatzansprüche weiterhin bestehen und trotz mehrfacher Mahnung nicht gezahlt worden sein. Aus diesem Grund fordert Burgschild insgesamt 836,95 EUR (Hauptforderung 600 EUR zzgl. Inkassokosten und Zinsen seit Mai 2017.

IPPC Law ist Inhaber der Wortmarke „Burgschild“

Durch eine schnelle Recherche werden die Zusammenhänge der genannten Firmen deutlich. Die Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird geführt von RA Daniel Sebastian. Am 09.11.2023 wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt die Wortmarke „BURGSCHILD“ eingetragen – durch die IPPC Law.

Geschäftsführer der DigiRights Administration GmbH ist laut eines aktuellen Auszugs des Handelsregisters ein gewisser Walter Ludwig H. Wie die Recherchen zeigen, ist er gegenwärtig ebenfalls der GF der Burgschild GmbH.

Somit wird nach den zahlreichen Abmahnungen in der Vergangenheit nun durch das Inkassounternehmen der gleichen Beteiligten offene Forderungen beigetrieben.

Verjährung erst nach 10 Jahren

In den damaligen Abmahnungen und in den aktuellen Schreiben der Burgschild GmbH im Auftrag der DigiRights Administration GmbH werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Für Betroffene ist wichtig zu wissen, dass die geltend gemachten Forderungen noch nicht verjährt sind, da diese erst nach zehn Jahren verjähren. In einer vorliegenden Inkassoforderung wird als Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung das Jahr 2017 genannt, somit wären die Ansprüche noch nicht verjährt.

Betroffene sollten derartige Forderungen nicht als „Fake“ abtun und im Papierkorb entsorgen. Es handelt sich bei der Burgschild GmbH um ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkasso-Unternehmen. Reagieren statt Ignorieren ist demzufolge angesagt.

Hilfe bei Abmahnungen und Inkasso

Die angeschlossenen Rechtsanwälte von Verbraucherdienst haben bereits viele Mitglieder unseres Vereins gegen Abmahnungen wegen Filesharing und Inkasso-Forderungen unterstützen können. Haben Sie ebenfalls ein Abmahnschreiben oder einen Inkassobrief erhalten? Nehmen Sie direkt Kontakt auf.

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