Wie wehre ich mich gegen die FKH und Zustellmängel bei Vollstreckungsbescheid? Es kommt öfter vor als man denkt. Insbesondere alte Forderungen, die die FKH OHG beitreiben will über das UGV Inkasso. Man erfährt über einen Gerichtsvollzieher oder ein Anschreiben der UGV von einer (berechtigten oder unberechtigten) Inkassoforderung. Doch kann man sich nach Jahren noch gegen einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid wehren?
Es kommt darauf an, würden Ihnen die Anwälte des Verbraucherdienstes sagen, und zwar darauf, ob der Vollstreckungsbescheid richtig zugestellt wurde. Bei „gelben Kuverts“ gilt erst einmal, dass diese als Urkunde die Richtigkeit der Zustellung bescheinigen. Diese Richtigkeit muss man daher erschüttern oder widerlegen.
Zuerst einmal kommt es darauf an, ob die Zustellung direkt erfolgt ist oder durch Niederlegung in den Briefkasten. Denn egal wo man lebt, wenn der Briefträger der gemeinten Person das an diesen gerichtete Schreiben übergibt, egal wo, ist es angekommen. Doch meist sind es Zustellungen durch Niederlegungen in einen Briefkasten. Diese sind höchst fehleranfällig.
Man muss belegen, dass man zum Zeitpunkt der Zustellung (ergibt sich aus dem Vollstreckungsbescheid nur ungefähr) dort nicht mehr gelebt hat. Die Meldebescheinigung ist hier nur ein Indiz. Sie reicht in der Regel nicht aus. Vielleicht ist die alte Anschrift noch intakt gewesen, der alte Briefkasten noch mit dem Namen beschriftet? Dann reicht eine bloße Ummeldung nicht aus. Schwierig sind auch ehemalige Kinderzimmer bei den Eltern. Denn dort steht naturgemäß der Nachname am Briefkasten.
Zustellung durch Niederlegung darf nur am Wohn- oder Geschäftsraum erfolgen durch Einlegung in einen Briefkasten, der richtig benannt sein muss (was Vor- und Nachnamen auf dem Briefkasten beinhaltet!). Doch Fehler wirken sich nicht aus, wenn man den Brief gleichwohl erhält. Wenn die Eltern den Brief an das Kind zeitnah weitergeben, kann dies ausreichend sein.
Daher muss man möglichst umfangreich vortragen. Eltern sind keine Briefträger des Inkassodienstes.
Wer sich erfolgreich gegen einen solchen Vollstreckungsbescheid wehren möchte, legt am Besten Meldebescheinigung auch von anderen Wohnanschriften vor. Je länger man ausgezogen war und je mehr Wohnwechsel, desto weniger Möglichkeiten wird die Gegenseite haben, eine Wirkung der Zustellung zu begründen.
Ein Widereinsetzungsantrag hingegen hat keine Aussicht auf Erfolg. Denn dies ist nur innerhalb eines Jahres zulässig nach Ablauf der Frist, §234 ZPO. Dies dürfte in den meisten Fällen bereits weit abgelaufen sein.
Das Amtsgericht Schweinfurt hat nunmehr einen Hinweis erlassen, ob die FKH OHG nunmehr die Ansprüche für erledigt erklärt, wird abzuwarten sein. Es lohnt sich jedenfalls zu kämpfen für sein Recht – gemeinsam.
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Kommentare zu FKH und Zustellmängel bei Vollstreckungsbescheid