Mit 200.000 Euro Fremdkapital traden? Laut des Anbieters Peak Momentum kein Problem. Mithilfe von „speziell entwickelter KI“ sollen Kunden profitieren. Doch wie sieht es in der Praxis aus? Ein Mitglied teilte uns ihre Erfahrungen mit und auf welche Probleme sie gestoßen ist – besonders beim Thema Widerruf. Im folgenden Beitrag berichten wir über die Schilderungen eines Mitglieds zu dem Angebot „Peak Momentum“ sowie über allgemeine Risiken bei KI-gestütztem Trading und Prop-Trading-Challenges.
Es handelt sich um einen individuellen Erfahrungsbericht, den wir nur in Teilen anhand von Unterlagen nachvollziehen konnten. Wir warnen allgemein vor Risiken und weisen auf rechtliche Rahmenbedingungen hin – eine abschließende rechtliche Bewertung im Einzelfall kann und soll dieser Beitrag nicht ersetzen.
Was ist Peak Momentum?
Die öffentlich verfügbaren Informationen zu Peak Momentum sind begrenzt. Nach unserem Eindruck handelt es sich um ein Angebot im Bereich KI-gestütztes, automatisiertes Trading in Verbindung mit sogenannten Prop-Trading-Challenges („Fremdkapital-Trading“).
Laut der Website von Peak Momentum (URL: https://peak-momentum.io/, letzter Abruf: 11.05.2026) werden unter anderem folgende Punkte beworben:
- automatisiertes Trading mithilfe einer „speziell entwickelten KI“
- Unterstützung bei oder Teilnahme an Prop-Firm-Challenges
- Handel mit angeblich „bis zu 200.000 € Fremdkapital“
- Nutzung von Telegram-Gruppen zur Kommunikation
- monatliche Auszahlungen
- ein angeblich geringer Eigenaufwand für die Kundschaft
Nach unserem Besuch der Website fielen unter anderem Defizite bei der Transparenz auf. Dazu zählen insbesondere unklare bzw. unvollständige Unternehmensangaben, etwa im Impressum. Unklare Impressumsangaben sind regelmäßig ein Warnsignal, da sie die Durchsetzung von Rechten (z.B. Widerruf, Gewährleistungsansprüche) erschweren können.
Erfahrungsbericht eines Mitglieds
Auf Peak Momentum wurden wir durch ein Mitglied aufmerksam gemacht, das uns seine Erfahrungen geschildert hat. Die folgende Darstellung beruht auf seinen Angaben:
Nach Aussage des Mitglieds wurde es im Januar 2026 über einen TikTok-Livestream auf das Angebot aufmerksam.
Im Anschluss sei es in einen Telegram-Chat aufgenommen worden, in dem das Konzept des KI-gestützten Fremdkapital-Tradings vorgestellt worden sei. Zudem habe die Person Zugang zu einer Telegram-Gruppe mit angeblichen Erfolgsergebnissen anderer Teilnehmer erhalten. Diese Erfolgsmeldungen hätten das Mitglied motiviert, zunächst an einem Webinar und später an einem als „unverbindlich“ beworbenen Beratungsgespräch teilzunehmen.
Im Februar 2026 habe es ein Telefonat mit einer Person geführt, die sich als Geschäftsführer eines Unternehmens „Momentum Plus“ vorgestellt habe. In diesem Gespräch sei für eine KI-Lösung geworben worden, die kostenpflichtige Funded-Challenges bei Prop-Firmen automatisiert bestehen solle.
Das Mitglied gab an, sich aufgrund der hohen Kosten und fehlender Vorkenntnisse unsicher gefühlt zu haben. Im Gespräch sei jedoch ein starker Entscheidungs- und Zeitdruck aufgebaut worden. Noch während des Telefonats habe es schließlich über einen zugesandten Link einen Vertrag abgeschlossen. Dieser Link habe auf das Zahlungs- und Verkaufsportal Copecart geführt.
Nach eigenen Angaben erklärte das Mitglied noch am selben Abend den Widerruf gegenüber Copecart und Momentum Plus. Nach seiner Darstellung hatte es zu diesem Zeitpunkt keine Leistungen in Anspruch genommen und keinen Zugriff auf die Inhalte genutzt. Der später gegenüber dem Mitglied erklärte Widerruf wurde jedoch abgelehnt, weshalb sich die Person an uns wandte.
Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten – wo die Probleme liegen können
Der Vertrag wurde nach den uns geschilderten Umständen über die Plattform Copecart abgeschlossen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten bei Online-Käufen grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zum Widerrufsrecht. Wesentliche Punkte:
- Bei Fernabsatzverträgen (z.B. Online-Käufe, digitale Coachings, Trading-Software) gilt in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht, sofern keine Ausnahmen greifen.
- Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z.B. Online-Kurse, Zugänge zu Plattformen oder Software), kann das Widerrufsrecht erlöschen, wenn:
- der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und
- der Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt (z.B. durch einen Haken in einer Checkbox vor Abschluss des Kaufes),
- der Unternehmer die Leistung tatsächlich freischaltet oder zur Verfügung stellt.
Grundlage hierfür sind die Regelungen zum Widerrufsrecht in den §§ 355 ff., insbesondere § 356 BGB1.
Nach Darstellung unseres Mitglieds legte es unmittelbar nach dem Kauf den Widerruf ein. Kurz darauf habe es die Mitteilung erhalten, dass ihm kein Widerrufsrecht zustehe, da die Produktinhalte bereits genutzt worden sein sollen.
Streitpunkte in solchen Konstellationen sind häufig:
- Wann genau wurde die Nutzung der Inhalte ermöglicht (Freischaltung/Zugriff)?
- Hat der Kunde tatsächlich auf die Inhalte zugegriffen oder nicht?
- Wurde vor Vertragsabschluss klar und transparent über das Erlöschen des Widerrufsrechts informiert?
Hier ist regelmäßig eine juristische Einzelfallprüfung erforderlich, insbesondere auf Basis von:
- Bestellbestätigung
- Widerrufsbelehrung
- AGB
- Protokollen und E-Mails
- ggf. technischen Logdaten (Login-Zeiten, Downloads etc.)
Warnungen der BaFin und anderer Stellen zu Invest-Angeboten über Messenger
Unabhängig vom konkreten Fall Peak Momentum möchten wir auf allgemeine Warnungen vor Investitions- und Tradingangeboten hinweisen, die über Messenger-Dienste und soziale Medien verbreitet werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte am 26.01.2026 eine Meldung zu Anlagebetrug über Messenger-Dienste wie WhatsApp und Telegram2. In dieser Warnung wird darauf hingewiesen, dass unseriöse Anbieter mit angeblich hohen Renditen locken und Anlegerinnen und Anleger in Chatgruppen gedrängt werden, immer mehr Geld zu investieren. Häufig droht hierbei ein Totalverlust der eingesetzten Gelder.
Auch das Verbrauchermagazin „SUPER.MARKT“ (rbb) berichtete am 12.01.2026 über Betrugsmaschen mit Investment-Tipps in Messengern3 und zeigte auf, wie Betroffene mit versprochenen schnellen Gewinnen in vermeintlich „exklusive Gruppen“ gelockt werden.
Diese allgemeinen Warnungen richten sich nicht spezifisch gegen Peak Momentum, zeigen jedoch, in welchem Umfeld sich solche Angebote bewegen können:
- Hohe Renditeversprechen
- Starke Kommunikation über Messenger-Dienste
- Hohe Intransparenz hinsichtlich Anbieter, Kosten und rechtlicher Rahmenbedingungen
Blick auf externe Bewertungen
Nach einer Recherche finden sich im Internet weitere kritische Stimmen zu Peak Momentum, beispielsweise auf dem Bewertungsportal Trustpilot4. Dabei ist zu beachten:
- Bewertungen auf Plattformen wie Trustpilot spiegeln subjektive Erfahrungen einzelner Nutzerinnen und Nutzer wider.
- Sie können Hinweise auf mögliche Probleme geben (z.B. Kundenservice, Widerrufsabwicklung, Performance des Angebots), ersetzen aber keine eigene Prüfung und keine rechtliche Beratung.
Die Kombination aus:
- begrenzter Transparenz auf der Anbieter-Website,
- weitgehender Kommunikation über Messenger,
- und kritischen Nutzerberichten
sollte für Verbraucherinnen und Verbraucher in jedem Fall ein Anlass sein, besonders kritisch zu prüfen, ob sie ein solches Angebot eingehen möchten.
Allgemeine Hinweise zu Coaching-, Trading- und Prop-Trading-Angeboten
Unabhängig vom konkreten Anbieter empfehlen wir bei Angeboten zu Trading, Coaching oder Prop-Trading insbesondere:
- Werbung und Versprechen kritisch prüfen
- Hohe Renditen, „garantierte Einnahmen“ oder „sichere Strategien“ sind in Finanzmärkten unseriös.
- Vorsicht bei Formulierungen wie „Fremdkapital bis 200.000 €“, „fast kein Aufwand“ oder „KI macht alles für Sie“.
- Kostenstruktur und Vertragsdokumente genau lesen
- AGB, Widerrufsbelehrung und Preisübersichten vor Vertragsschluss sorgfältig prüfen.
- Auf Hinweise zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten achten.
- Laufzeit und Kündigungsfristen im Blick behalten
- Bei Abo-Modellen sind Laufzeiten, automatische Verlängerungen und Kündigungsfristen entscheidend.
- Frühzeitig und nachweisbar kündigen (schriftlich, mit Bestätigung).
- Dokumentation sichern
- Screenshots von Werbemitteln, Chatverläufen, Landingpages und Preisangaben anfertigen.
Bestätigungs-E-Mails, Rechnungen und Widerrufsbelehrungen archivieren. - Diese Unterlagen sind im Streitfall wichtig, um behauptete Leistungsversprechen und Vereinbarungen belegen zu können.
- Screenshots von Werbemitteln, Chatverläufen, Landingpages und Preisangaben anfertigen.
- Realistische Erwartungen an „KI-Trading“
- Künstliche Intelligenz ist kein Garant für Gewinne.
- Selbst bei funktionierenden Systemen bleiben Markt- und Ausfallrisiken bestehen.
- Anbieter, die suggerieren, ihre KI könne Verluste praktisch ausschließen, sind mit größter Vorsicht zu betrachten.
Fazit: Transparenz und Vorsicht sind entscheidend
Der geschilderte Fall unseres Mitglieds zeigt, wie schnell sich Verbraucherinnen und Verbraucher in komplexen Vertragskonstruktionen wiederfinden können – insbesondere, wenn hohe Summen, Druck in Beratungsgesprächen und unklare Informationen zusammenkommen.
Peak Momentum wirbt mit KI-basiertem Trading und angeblichem Zugang zu hohen Fremdkapitalbeträgen. Gleichzeitig sind die Transparenz des Angebots, die Unternehmensangaben und die Kommunikation über Messenger aus Verbrauchersicht kritisch zu hinterfragen.
Hinzu kommen Konfliktpotenziale beim Widerruf, wie der Erfahrungsbericht unseres Mitglieds verdeutlicht.
Unser Appell:
- Prüfen Sie Trading- und Coaching-Angebote besonders kritisch, wenn sie über soziale Medien und Messenger beworben werden.
- Verlassen Sie sich nicht allein auf Erfolgsgeschichten oder vermeintliche „Beweise“ in Chatgruppen.
- Holen Sie im Zweifel unabhängigen Rat ein, bevor Sie hohe Beträge investieren oder langfristige Verträge unterschreiben.
Sollten Sie mit Forderungen konfrontiert sein, die Sie für unberechtigt halten, oder Schwierigkeiten beim Widerruf eines Coaching- oder Trading-Vertrags haben, unterstützen wir unsere Mitglieder bei der Prüfung der Sachlage durch unsere angeschlossenen Rechtsanwälte.
Nehmen Sie Kontakt auf!
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Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790 Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr. Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
Quellen:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen ↩︎
- Bafin klärt auf: Anlagebetrug über Messenger-Dienste WhatsApp und Telegram, letzter Abruf 11.05.2026 ↩︎
- Whatsapp-Betrug: mit Investment-Tipps in den Ruin, letzter Abruf 11.05.2026 ↩︎
- Trustpilot Peak-Momentum.io, letzter Abruf 11.05.2026 ↩︎

