Titel: Erfolgreich gegen Inkassoschreiben vorgehen

In letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denen unsere spezialisierten Anwälte eine Einstellung von Inkassotätigkeiten der EFA-Euro Accounting GmbH bzw. der Euro – Invest – Inkasso UG (haftungsbeschränkt) erreichen konnten, weshalb wir Ihnen mitteilen wollen, wie man erfolgreich gegen Inkassoschreiben vorgehen kann.

Achtung! Einzelfall!

Dabei weisen wir natürlich darauf hin, dass alle Fälle immer einzelfallbezogen zu betrachten sind. Eine generelle Lösung gibt es nicht, weshalb im Zweifelsfall der Gang zum spezialisierten Juristen und Anwalt Sinn macht. Erfolgreich gegen Inkassoschreiben vorgehen ist in der Erfolgswahrscheinlichkeit des Juristen höher zu bewerten, als ohne. Gleichwohl ist dies kein Hexenwerk:

In vielen dieser Fälle fällt auf, dass bereits ein konkretes anwaltliches Schreiben zum Erfolg führt. Fehlerquellen sind hierbei (nicht abschließend) ein Hinweis auf die Einrede der Verjährung, fehlender Vertragsschluss oder das Fehlen von Pflichtinformationen gem. § 11 a RDG.

Weitere mögliche Fehler haben wir am Beispiel von Forderungsschreiben der UGV Inkasso verdeutlicht.

Eingestelltes Inkassoverfahren bedeutet nicht, Forderung erledigt

Bitte beachten Sie, dass das Einstellen des Inkasso-Verfahrens oder der Inkasso Tätigkeit nicht zwingend auch bedeutet, dass der eigentliche Forderungsinhaber nicht doch ggf. die Forderung später gerichtlich geltend machen kann. Oftmals wird hier von Inkassodienstleistern oder Forderungsinhabern auf die Unzuverlässigkeit des Schuldners gesetzt. Man beantragt einen Mahnbescheid in der Hoffnung, dass ein Widerspruch nicht erhoben wird.

Gelbe Kuverts sollte man daher immer beachten. Diese setzen gerichtliche Fristen in Gang.

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