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Forderungsaufstellung

24.09.20

Eine Forderungsaufstellung ist quasi ein Konto für einen Gläubiger. In dieses wird bei einer rechtskräftig festgestellten Schuld die Hauptsache, alle Zinsen, Ausgaben, Kosten, aber auch Zahlungen usw. eingebucht. Sie ist von zentraler Bedeutung in der Zwangsvollstreckung. Steht ein Forderungskonto auf „Null“, ist die Forderung erledigt und der Titel muss an den Schuldner herausgegeben werden. Ist…Weiter lesen…


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Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung kann nur aus Titeln erfolgen. Hierzu müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: Es muss einen Titel geben Der Titel muss mit der Vollstreckungsklausel versehen sein (auch vorläufig) Der Titel muss zugestellt sein. Der Gerichtsvollzieher prüft, ob diese drei Aspekte eingehalten wurden. ← zurück zur Übersicht


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Titel

Titel sind Urkunden, aus denen heraus von der Gegenseite etwas gefordert werden kann. Diese können im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollstreckt werden. ← zurück zur Übersicht


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Mahnbescheid

Der Mahnbescheid ist eine formelle Zustellung eines Schreibens des Mahngerichtes auf einen Mahnantrag hin. Mit diesem Mahnbescheid wird ein Titel angekündigt. Ein Mahnbescheid beinhaltet noch keine negativen Folgen, hiergegen kann 14 Tage lang Widerspruch eingelegt werden. Legt man keinen Widerspruch ein, ergeht Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. ← zurück zur Übersicht


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Vollstreckungsbescheid

Ein Vollstreckungsbescheid ist ein auf einen Mahnantrag und Mahnbescheid folgender vorläufiger Vollstreckungstitel. Wird bei einem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erhoben, dann kann der Gläubiger bereits die Zwangsvollstreckung betreiben. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann man Einspruch einlegen. Hier gilt ebenfalls eine 14 Tages Frist. Versäumt man auch diese Frist, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.…Weiter lesen…