Eine Forderungsaufstellung ist quasi ein Konto für einen Gläubiger. In dieses wird bei einer rechtskräftig festgestellten Schuld die Hauptsache, alle Zinsen, Ausgaben, Kosten, aber auch Zahlungen usw. eingebucht. Sie ist von zentraler Bedeutung in der Zwangsvollstreckung. Steht ein Forderungskonto auf „Null“, ist die Forderung erledigt und der Titel muss an den Schuldner herausgegeben werden. Ist…Weiter lesen…
Die Zwangsvollstreckung kann nur aus Titeln erfolgen. Hierzu müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: Es muss einen Titel geben Der Titel muss mit der Vollstreckungsklausel versehen sein (auch vorläufig) Der Titel muss zugestellt sein. Der Gerichtsvollzieher prüft, ob diese drei Aspekte eingehalten wurden. ← zurück zur Übersicht
Titel sind Urkunden, aus denen heraus von der Gegenseite etwas gefordert werden kann. Diese können im Rahmen der Zwangsvollstreckung vollstreckt werden. ← zurück zur Übersicht
Der Mahnbescheid ist eine formelle Zustellung eines Schreibens des Mahngerichtes auf einen Mahnantrag hin. Mit diesem Mahnbescheid wird ein Titel angekündigt. Ein Mahnbescheid beinhaltet noch keine negativen Folgen, hiergegen kann 14 Tage lang Widerspruch eingelegt werden. Legt man keinen Widerspruch ein, ergeht Vollstreckungsbescheid. Mit dem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. ← zurück zur Übersicht
Ein Vollstreckungsbescheid ist ein auf einen Mahnantrag und Mahnbescheid folgender vorläufiger Vollstreckungstitel. Wird bei einem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch erhoben, dann kann der Gläubiger bereits die Zwangsvollstreckung betreiben. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid kann man Einspruch einlegen. Hier gilt ebenfalls eine 14 Tages Frist. Versäumt man auch diese Frist, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.…Weiter lesen…
Inkassorecht ist ein Sammelbegriff sowohl für die formellen Voraussetzungen als Inkassodienstleister tätig sein zu dürfen als auch materiell-rechtliche Fragen (was darf ein Inkassounternehmen, welche Gebühren fallen an usw.) ← zurück zur Übersicht
Inkassozulassung ist umgangssprachlich für die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Geregelt sind die Voraussetzungen im Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz). Die Voraussetzungen für die Registrierung: Besondere Sachkunde, die nachgewiesen werden muss bei Registrierung Zuverlässigkeit, also nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten und geordnete Vermögensverhältnisse (keine Insolvenz) Registrierung beim für sie zuständigen Registergericht Die anfallenden Gebühren müssen beglichen werden.…Weiter lesen…
Inkassogebühren sind die Honorare für Inkassodienstleister. Inkassogebühren lehnen sich im Moment an den Gebühren an, die ein Anwalt gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für eine solche Tätigkeit auf Basis des sogenannten Streitwertes nehmen darf. Die Gebühren übersteigen bei geringen Forderungen oft den Forderungsbetrag. Der Gesetzgeber möchte diese Gebühren aber reduzieren. ← zurück zur Übersicht
Inkassounternehmen sind Firmen, die aufgrund der Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister befugt sind, Inkassodienstleistungen in Deutschland außergerichtlich zu erbringen, weil sie die Inkassozulassung haben. ← zurück zur Übersicht
Eine Inkassoforderung ist eine Forderung, die ein Inkassounternehmen mit Inkassozulassung im fremden oder eigenen Namen geltend macht und hierfür entweder außergerichtliche Mahnungen stellt oder die Zwangsvollstreckung aus Titeln betreibt. ← zurück zur Übersicht
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..