Der Verbraucherdienst e.V. rät bei unerwünschten Werbeanrufen zur Beschwerde bei der Bundesnetzagentur. Das Amt kümmert sich im Rahmen des Verbraucherschutz um die weiteren Schritte zur Unterlassung, was ein wichtiger Beitrag zum Schutz gegen Abzocke ist.. Wem mittels unerwünschter Telefonwerbung beispielsweise Gewinne oder günstige Handy-Tarife versprochen werden, sollte sich die Nummer des Anrufers aufschreiben.
Weiterhin sollte nach dem Namen des Anrufers, Adresse und genauer Firmenbezeichnung gefragen werden. Auf keinen Fall sollte man sich in Gespräche verwickeln lassen. Für den Fall das dies doch geschieht, wehrt man sich am besten mit der „Roger-Methode„. Die Anrufnummer sollte der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Insbesondere die Kontaktaufnahme mit der Bundesnetzagentur wird auch von der Verbraucherzentrale empfohlen. Mitglied sein heißt-Rundum für Sie da zu sein!
Informativ zu diesem speziellen und anderen Themen ist die Webseite der Bundesnetzagentur allemal.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
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