Az: 1 C 165/19
In dem Rechtsstreit CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen gegen ein Mitglied vom Verbraucherdienst, kam es zu einer Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens. Das Amtsgericht Singen informierte den angeschlossenen Rechtsanwalt unseres Vereins über diese für unser Mitglied erfreuliche Nachricht.
Die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München forderten von unserem Mitglied im Januar 2019 im Auftrag der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH noch offene Beträge. Es handelt sich bei den Forderungen laut unseren Informationen um offene Vermittlungsgebührenvereinbarung aufgrund des Abschlusses von Nettopolicen. Laut der uns hier vorliegenden Zahlungsaufforderung wurde zwischen der Beklagten und der Firma Excalibur Tatarelis & Partner KG im Jahr 2003 eine Vermittlungsgebührenvereinbarung abgeschlossen.
Diese Forderung wurde an die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH abgetreten. Zur näheren Erklärung: Die Excalibur Tatarelis & Partner KG ist für die Beklagte als Handelsmakler gemäß §§ 93 ff. HGB tätig geworden. Die Excalibur Tatarelis & Partner KG hat der Beklagten, ohne von ihr aufgrund eines Vertragsverhältnisses ständig mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen betraut zu sein, den hier streitgegenständlichen Versicherungsvertrag vermittelt. Die Excalibur Tatarelis & Partner KG hat mit der Beklagten die hier streitgegenständlichen Vermittungsgeführenvereinbarung abgeschlossen, aus der die Klägerin die Beklagte aus abgetretenem Recht in Anspruch nimmt.
Die Beklagte erhielt aufgrund ausbleibender Zahlung einen gerichtlichen Mahnbescheid, in dem eine Summe von über 4.000,00 EUR verlangt wurde.
Die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen nahmen im Auftrag der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH eine zuvor erfolgte Klage hinsichtlich der Vermittlungsgebühr zurück und beantragte die Beklagte zu verurteilen, die streitgegenständliche Forderung zusätzlich der Zinsen und vorgerichtlichen Mahnauslagen zu zahlen.
Das Amtsgericht Singen informierte unseren angeschlossenen Rechtsanwalt am 15.10.2019, dass der Termin in Sachen CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH gegen unser Mitglied aufgehoben wurde. Als Grund wurde die Rücknahme des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens genannt. Ein weitere positive Entwicklung für eins unserer Mitglieder, die mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte bereits positive Gerichtsurteile erwirken konnten.
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