Accessio AG, die ehemalige Vermögensverwaltung Driver & Bengsch, empfahl seinerzeit anlagewilligen Kunden für den Vermögensaufbau zum Teil durchaus riskante Papiere. Unzufriedenen Kunden, die sich auf Grund dessen falsch beraten fühlten, gingen vor Gericht.

Für die Führung der Depotkonten der Kunden der Accessio AG war die DAB (Direkt Anlage Bank) zuständig. Es kam die Frage auf, ob nach der Insolvenz der Accessio AG die DAB in Haftung zu nehmen ist wegen Falschberatung.

Das Oberlandesgericht (OLG) München kam in seinem Urteil vom 10. Juli (Az.: 5 U 3242/11) zum Schluss, dass die DAB Bank zum Schadensersatz an Kunden der mittlerweile insolventen Vermögensverwaltung AccessioAG (früher Driver & Bengsch,Itzehoe) wegen Falschberatung zu verurteilen sei.

Die Urteilsbegründung lautete: Die beiden Unternehmen (DAB und Accessio AG) arbeiteten sehr eng zusammen. Auf Grund dieser engen Zusammenarbeit müsse sich die Bank die Handlungs- und Vorgehensweisen Accessio AG – Mitarbeiter zurechnen lassen.

Die Begründung des OLG liegt derzeit noch nicht schriftlich vor. Auch das Urteil mit Aktenzeichen Az: 5 U 3242/11 ist noch nicht rechtskräftig. Ohnehin hat die DAB Bank beim Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil eingelegt.

Sollte das Urteil rechtskräftig bzw. der Revision nicht stattgegeben werden, dürften sich die Chancen bei noch laufenden Verfahren zu Schadensersatzansprüchen verbessern. Quelle Graumarktinfo.

Allerdings unterliegen Schadensersatzansprüche Verjährungsfristen die eingehalten werden müssen.

Mitglieder  setzen Schadensersatzansprüche durch.

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