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Condor Forderungsmanagement / Bernd Rudolph / Vollstreckungsbescheid Filesharing-Abmahnung durch Rechteinhaber KSM GmbH. Beitreibung der Schadensersatz-forderung durch Condor Forderungsmanagement. Im weiteren Verlauf Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid bis zur Klage (Prozessbevollmächtigter RA Bernd Rudolph) vor dem Amtsgericht Hannover. Wie gewohnt wurde das Mitglied des Verbraucherdienst e.V. von einem der uns angeschlossenen Rechtsanwälte vertreten. Das Urteil: Klage unter Aufhebung des Vollstreckungsbescheides abgewiesen
Urteil des Amtsgericht Ingolstadt: 1. Der Vollstreckungsbescheid des AG Euskirchen wird aufgehoben. 2. Die Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Urteil lesen
Im Rechtsstreit MIG Film GmbH gegen unser Mitglied war unser Erscheinen zum Klage Termin nicht notwendig. Das Amtsgericht Düsseldorf informierte Verbraucherdienst e.V. über die von der Gegenseite vorgenommene Klagerücknahme.
Unser Mitglied Herr R. wurde von Focus Forderungsmanagement aus abgetreten Recht wegen einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen. Nach Einlegung des Einspruches gegen den Vollstreckungsbescheid meldete sich für die Klägerseite die Anwaltskanzlei CSR Rechtsanwälte, die nach Terminierung durch das zuständige Gericht die Klage zurück nahm.
Im Auftrag des Rechteinhabers KSM GmbH Wiesbaden bearbeitete Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung. Die an Frau D. adressierte Abmahnung wurde von ihr ignoriert, ein Mahnbescheid folgte. Frau D. suchte und fand Hilfe beim Verbraucherdienst e.V. Mit Erfolg wurde das Team des Vereins für Verbraucherschutz aktiv und erreichte die Rücknahme des Mahnbescheid gegen Frau D.
Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Herr R. ignorierte die eingegangene Abmahnung der CSR Rechtsanwaltskanzlei zunächst. Daraufhin erhielt er Post von der Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement. Es wurde Klage eingereicht, und Herr R. wandte sich an Verbraucherdienst e.V. Die Erfahrungen des Vereins mit Abmahnungen verfehlten ihre Wirkung nicht. Es erfolgte die Rücknahme der Klage gegen Herrn R.
Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Kanzlei Schutt & Weatke ignorierte Herr S. zunächst. Daraufhin erhielt er entsprechende Mahnungen und schließlich einen Mahnbescheid durch die Kanzlei Rainer Haas & Kollegen. Nun wandte sich Herr S. an Verbraucherdienst e.V. denn er hatte erfahren, dass zum Zeichen des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid nur ein Kreuz zu setzen nicht ausreicht. Es wurde eine ausführliche Begründung (von Verbraucherdienst e.V.…Weiter lesen…
Als weitere Folge einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2009 wurde gegen unser Mitglied ein Mahnbescheid beantragt. Verbraucherdienst e.V. konnte die Rücknahme des Mahnantrags bzw. Mahnbescheids erwirken,
Statt Forderungseinzüge gegen Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. rechtsicher zu begründen verlegte sich Inkassounternehmen ASP Forderungsmanagement auf Verunglimpfungen des Verbraucherdienst e.V. Der Verein wehrte sich erfolgreich per einstweiliger Verfügung. Bei Wiederholung droht ASP Forderungsmanagement Ordnungshaft oder hohe Geldstrafe. ASP Forderungsmanagement Beschluss
Condor Forderungsmanagement aus Ludwigshafen forderte gegen ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. Die Forderung begründete sich aus einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Die Forderung wurde angefochten für unser Mitglied, woraufhin Condor Forderungsmanagement einen Mahnbescheid erwirkte. Diesem Mahnbescheid gegen unser Mitglied wurde zeitnah fachgerecht und ausführlich begründet widersprochen. Inkassounternehmen Condor entschied sich für eine gerichtliche Auseinandersetzung und reichte nun Klage ein. Eine mit Verbraucherdienst e.V. kooperierende Rechtsanwältin hätte die Interessen…Weiter lesen…
Die Communitas hat immer noch nicht daraus gelernt. Ich habe auch damals vor 5 Jahren ein Vertrag unterschrieben. Und jetzt… .ganzen Kommentar lesen..