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Urteil FKH GbR nimmt Klage gegen Mitglied des Verbraucherdienst e.V. zurück

26.11.14

Die Forderungssumme wuchs durch zusätzliche Kosten. Herr D. wandte sich mit seinem Fall an Verbraucherdienst e.V. Inkassounternehmen FKH GbR
bestand auf die Begleichung der Forderungssumme und reichte Klage gegen Herrn D. ein. Volljuristen des Verbraucherdienst e.V  vertraten das Mitglied.  Inkassounternehmen FKH GbR nahm die Klage zurück. Mitglied sein heisst- zu den Gewinnern zugehören !

 


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