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Wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Horror-Film „Kill Theory“ von der Lions Gate Inc. wurde ein Vereinsmitglied im September 2009 abgemahnt. Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung stellte die Software Observer in der Internet-Tauschbörse aeTorrent fest. Es wurde in der Klage durch die Klägerin Condor Forderungsmanagement GmbH eine Gesamtforderung geltend gemacht in Höhe von 1051,80 EUR.

Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurde im November 2014 die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat nun die Klägerin Condor Gesellschaft für Forderungsmanagment mbH, vertreten durch die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt, zu tragen.

Ausschlaggebend war, dass die KSM GmbH nicht die zustehenden Internetveröffentlichungsrechte an dem Spielfilm „Kill Therory“ von der Lions Gate Inc. übertragen bekommen hatte.

Bild Urteil Abmahnung Condor KillTheory
Urteil AG Düsseldorf Condor KillTheory

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