Wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Horror-Film „Kill Theory“ von der Lions Gate Inc. wurde ein Vereinsmitglied im September 2009 abgemahnt. Die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung stellte die Software Observer in der Internet-Tauschbörse aeTorrent fest. Es wurde in der Klage durch die Klägerin Condor Forderungsmanagement GmbH eine Gesamtforderung geltend gemacht in Höhe von 1051,80 EUR.
Vor dem Amtsgericht Düsseldorf wurde im November 2014 die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat nun die Klägerin Condor Gesellschaft für Forderungsmanagment mbH, vertreten durch die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt, zu tragen.
Ausschlaggebend war, dass die KSM GmbH nicht die zustehenden Internetveröffentlichungsrechte an dem Spielfilm „Kill Therory“ von der Lions Gate Inc. übertragen bekommen hatte.
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Wahrscheinlich falscher Adressat. Bitte überprüfen Sie, wen Sie mit diesem Kommentar erreichen wollen. .ganzen Kommentar lesen..
Sehr geehrter Herr König ! Sie schreiben mir immer auf meiner Er-Mail und verlangen 470 € wo für sind dieses… .ganzen Kommentar lesen..
Mit diesem Coaching hatte ich auch leider meine Erfahrungen gemacht, obwohl ein Coaching, wie es versprochen wird, es ja nicht… .ganzen Kommentar lesen..
Katastrophales Preis - Leistungsverhältnis, halbherziges Coaching, enttäuschend und viel „heiße Luft!“ Absolut nicht empfehlenswert! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urteil Condor Forderungsmanagment / KSM GmbH ./. Mitglied