Nach Erhalt einer Filesharing – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wandte Frau H.Ö. sich als Mitglied an „ihren“ Verbraucherdienst e.V. Die MIG Film GmbH beauftragte – nach einigen Schriftwechsel mit dem Verbraucherdienst e.V. – schließlich Kanzlei Schulenberg & Schenk den Sachverhalt vor Gericht zu klären. Das für diesen Fall zuständige Amtsgericht Bochum entschied sich zur Abweisung der Klage gegen unser Mitglied.
Klage der MIG Film GmbH / Schulenberg Schenk abgewiesen
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In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Park & Control ist die unseriöseste Firma, die ich kenne. Sie schreckt nicht davor zurück, ihre Kunden kaltblütig auszunehmen und… .ganzen Kommentar lesen..
Die Hauptforderung beträgt EUR - 4,20 plus 0,01 Cent Verzugszinsen. Mahnkosten der Gläubigerin EUR -12,50, Bankgebühren EUR - 23,88. Auskunftgebühren… .ganzen Kommentar lesen..
Richter sind unabhängig. Da kommt es schon mal vor, dass man im juristischen Elfenbeinturm Sachverhalte theoretisch richtig, wenn auch lebensfremd… .ganzen Kommentar lesen..
machen die das noch immer so? *tsss* das die seit Jahrzehnten damit durchkommen ist unglaublich! .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Urteil MIG Film GmbH / Kanzlei Schulenberg Schenk / Klage abgewiesen ./. Mitglied