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Nach Erhalt einer Filesharing – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung wandte Frau H.Ö. sich als Mitglied an „ihren“ Verbraucherdienst e.V. Die MIG Film GmbH beauftragte – nach einigen Schriftwechsel mit dem Verbraucherdienst e.V. – schließlich Kanzlei Schulenberg & Schenk den Sachverhalt vor Gericht zu klären. Das für diesen Fall zuständige Amtsgericht Bochum entschied sich zur Abweisung der Klage gegen unser Mitglied.
Klage der MIG Film GmbH / Schulenberg Schenk abgewiesen

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