AG Aachen, 107 C 200/21
Google Ads Kampagnen und SEO Optimierungen sind ein weites Feld voller eindrucksvoller Schlagwörter wie „Pagerank“ und „Conversionrate“. Seit Jahren konkurrieren viele Firmen um den heiß umworbenen Markt des Online-Marketings. Basierend auf unserer Erfahrung möchten wir behaupten, dass oft mehr versprochen wird, als am Ende gehalten werden kann.
Einem Mitglied des Verbraucherdienstes hatte die ADinnovation GmbH & Co. KG für einen Komplettpreis einen Erfolg versprochen: Die Werbeanzeigen sollten im Schnitt auf Seite 1 zu finden sein. Weil die Firma keinen Werbeeffekt nachweisen konnte und auch auf unsere Aufforderung hin keine aussagekräftigen Unterlagen zur Verfügung stellte, nahmen wir die Adinnovation auf Nacherfüllung in Anspruch. Die hierauf gerichtete Klage hatte bisher Erfolg: Zum Sammeltermin vor dem Amtsgericht Aachen erschien niemand. Es erging somit ein Versäumnisurteil.
Das Problem ist symptomatisch für viele Anbieter von solchen Internetdienstleistern. Wir konnten in diesem Zusammenhang bei anderen (bekannten) Firmen schon beweisen, dass sogar falsche Unterlagen vor Gericht eingereicht wurden. Es lohnt sich also immer, genau hinzuschauen. Es werden laut unserer Kenntnis betrifft es meist den Mittelstand, sprich kleinere und mittlere Unternehmen, die zwecks SEO-Optimierung, Business-Einträge, Online-Werbung etc. kontaktiert werden.
Unternehmer sollten eingehende Angebote unbedingt genau prüfen und sich auch nicht scheuen, kritisch zu sein. Besonders im Bereich des Marketings werden laut unserer Auffassung gerne eindrucksvolle Szenarien aufgebaut, mit der so viel mehr Kundschaft möglich sein soll. Nur ob es sich am Ende wirklich rentiert, bleibt offen.
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Kommentare zu Versäumnisurteil gegen ADinnovation GmbH & Co. KG