(AG Mannheim, 8 C 3979/21)
Vor dem AG Mannheim wollte die F.A.S.I. Flight Ambulance Service International Agency GmbH ein Mitglied des Verbraucherdienstes über 89 € in Anspruch nehmen. Hintergrund soll ein Versicherungsvertrag gewesen sein über Reiserückholversicherung und Auslandskrankenversicherung, der als für 3 Monate kostenfreies Goodie zu einem Zeitschriftenabo angeboten wurde.
Unser Mitglied bestritt einen solchen Vertrag. Die vorgelegten Tonbandaufnahmen waren nicht eindeutig genug.
Wer oder was ist die F.A.S.I. Flight Ambulance Service International Agency GmbH?
Wir berichteten bereits 2016 über die F.A.S.I. und deren Angebot. Doch lassen wir sie selbst zu Wort kommen, auf der Webseite der Firma heißt es, Zitat: „Wir sichern die verschiedensten Leistungen für Ihren medizinisches Notfall auf all Ihren Reisen ab!“ Es geht somit um Abschlüsse von Auslandskranken- und Rückholversicherungen. Es sollen in der Vergangenheit sollen Verbrauche kontaktiert worden sein, um dementsprechende Verträge abzuschließen.
F.A.S.I. – Bandaufnahme nicht eindeutig genug
Vor einer langwierigen Beweisaufnahme, die Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro nach sich gezogen hätte, zog die Klagepartei nunmehr die Reißleine und nahm die Klage zurück.
Damit hat sich für unser Mitglied die Mitgliedschaft bezahlt gemacht: Gerade bei geringen Summen spielt der Verbraucherdienst seine Stärken aus: Anders als viele Rechtsschutzversicherungen gibt es keine Selbstbeteiligung oder eine Fallbegrenzung, bevor die Mitgliedschaft beendet wird. So kann man auch um das kleine Recht erfolgreich kämpfen – was die F.A.S.I. nunmehr teuer zu stehen kommt.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790 Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr. Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.