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F.A.S.I. Flight Ambulance Service International nimmt Klage zurück

10.02.22

(AG Mannheim, 8 C 3979/21)

Vor dem AG Mannheim wollte die F.A.S.I. Flight Ambulance Service International Agency GmbH ein Mitglied des Verbraucherdienstes über 89 € in Anspruch nehmen. Hintergrund soll ein Versicherungsvertrag gewesen sein über Reiserückholversicherung und Auslandskrankenversicherung, der als für 3 Monate kostenfreies Goodie zu einem Zeitschriftenabo angeboten wurde.

Unser Mitglied bestritt einen solchen Vertrag. Die vorgelegten Tonbandaufnahmen waren nicht eindeutig genug.

Wer oder was ist die F.A.S.I. Flight Ambulance Service International Agency GmbH?

Wir berichteten bereits 2016 über die F.A.S.I. und deren Angebot. Doch lassen wir sie selbst zu Wort kommen, auf der Webseite der Firma heißt es, Zitat: „Wir sichern die verschiedensten Leistungen für Ihren medizinisches Notfall auf all Ihren Reisen ab!“ Es geht somit um Abschlüsse von Auslandskranken- und Rückholversicherungen. Es sollen in der Vergangenheit sollen Verbrauche kontaktiert worden sein, um dementsprechende Verträge abzuschließen.

F.A.S.I. – Bandaufnahme nicht eindeutig genug

Vor einer langwierigen Beweisaufnahme, die Kosten in Höhe von mehreren hundert Euro nach sich gezogen hätte, zog die Klagepartei nunmehr die Reißleine und nahm die Klage zurück.

Damit hat sich für unser Mitglied die Mitgliedschaft bezahlt gemacht: Gerade bei geringen Summen spielt der Verbraucherdienst seine Stärken aus: Anders als viele Rechtsschutzversicherungen gibt es keine Selbstbeteiligung oder eine Fallbegrenzung, bevor die Mitgliedschaft beendet wird. So kann man auch um das kleine Recht erfolgreich kämpfen – was die F.A.S.I. nunmehr teuer zu stehen kommt.


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