Mit Urteil vom 16.03.2021 hat das Amtsgericht Essen eine Klage der Webseite Allgemeine-Seoauskunft.com gegen eine Handwerksfirma, die Mitglied des Verbraucherdienstes ist, abgewiesen. Besonderheit dieser Klage des Hagener Unternehmens Ceotecc, Inhaber Herr Alexander Peters, war, dass der behauptete telefonische Vertragsschluss nicht von der Firmenleitung, sondern einem leitenden Angestellten erfolgt sein soll.
Das Verfahren zeigt die klassischen Probleme von telefonischen Vertragsschlüssen: Voreilig und ohne die notwendige Prüfung – hier auch von Seiten der Ceotecc. Ein Wermutstropfen bleibt: Die eigentlich relevanten Fragen des Nutzens der Seite Allgemeine-Seoauskunft.com wurde vom Gericht gar nicht erst geprüft. Dies gilt auch für die Fragen des angemessenen Preises und der tatsächlichen SEO-Optimierung.
Das Urteil zeigt eines: Man sollte nicht vorschnell aufgeben. Der Sachverhalt muss genau analysiert werden und die Umstände müssen detailliert nachvollzogen werden. Nur dann ist es möglich, sich erfolgreich zu verteidigen. Zumindest in diesem Verfahren konnte den rechtlichen Ausführungen der Beklagten nichts entgegengesetzt werden.
Es kommt eben nicht darauf an, ob sich jemand als was auch immer ausgibt: Gerade wenn wie hier Firmen initiativ angerufen werden, kennen diese eigentlich den Vertragspartner. Die ehemals als Seotecc bekannte Hagener Firma hatte sich nur auf den Tonbandmitschnitt verlassen. Dies reichte in diesem Verfahren nicht.
Es lohnt sich also, um sein Recht zu kämpfen.
(Hinweis Stand: 10.05.2021: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig)
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