Eine auf den 07.06.2010 datierte Abmahnung erhielt der Verbraucher wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Stadt der Gewalt“.
Der Abmahnung war eine Unterlassungserklärung beigelegt. Verlangt wurde in der Abmahnung von Kanzlei BaumgartenBrandt eine Pauschalsumme von 850 EUR. Der Verbraucher leistete keine Zahlung. Rechteinhaber KSM GmbH stellte Antrag auf einen Mahnbescheid. Diesem wurde widersprochen; KSM GmbH reichte daraufhin Klage beim Amtsgericht Köln ein.
Unser Mitglied, Herr B., wurde durch eine mit dem Verbraucherdienst e.V. kooperierende Rechtsanwältin vertreten.
Die Klage wurde vom Amtsgericht Köln abgewiesen.
Bei den Entscheidungsgründen des AG Köln ist unter anderem zu lesen:
Zitat:
„Die Klage ist unbegründet.“
[…]
„Es kann bereits nicht davon ausgegangen werden, dass die IP-Adressen richtig ermittelt worden wären. Nur dann aber würde sich die Frage stellen, ob der Beklagte Täter gewesen ist.“
[…]
Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
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