Titelbild: Landgericht Berlin II verurteilt CopeCart – Kundin erhält Geld zurück

Az. 16 O 165/25

Das Landgericht Berlin II hat im Verfahren einer Klägerin gegen die CopeCart GmbH ein Versäumnisurteil gefällt. Demnach muss das Berliner Unternehmen 2.313,36 Euro nebst Zinsen an die Klägerin zahlen. Zugleich stellte das Gericht fest, dass CopeCart keine weiteren Ansprüche aus den betreffenden Verträgen zustehen.

Hintergrund: Streit um digitale Vertragsangebote

Die Klägerin hatte zwei Verträge über digitale Leistungen abgeschlossen, die über die Plattform CopeCart abgewickelt wurden. Dabei entstanden Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro. Nach Darstellung der Klägerin bestanden die Rechnungsbeträge nicht zu Recht – sie wehrte sich gegen die Zahlungsforderungen und klagte erfolgreich.

Das Gericht folgte ihrer Sichtweise. Mit dem Urteil wurde nicht nur eine Rückzahlung zugesprochen, sondern auch festgestellt, dass CopeCart aus den zugrunde liegenden Verträgen keine weiteren Forderungen geltend machen darf.

Urteil ohne mündliche Verhandlung

Das Urteil erging am 25. September 2025 durch die 16. Zivilkammer des Landgerichts Berlin II im Wege eines Versäumnisurteils gemäß § 331 Abs. 3 ZPO.
Eine mündliche Verhandlung fand nicht statt, weil die Beklagte offenbar nicht rechtzeitig auf die Klage reagiert hatte. Damit wurde der Klage in vollem Umfang stattgegeben.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig – die CopeCart GmbH kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen.

Einordnung

Das Verfahren ist von Interesse, da die Plattform CopeCart häufig als Zahlungsdienstleister im digitalen Markt auftritt – etwa beim Vertrieb von Online-Kursen, Coachings oder digitalen Produkten.
In der Vergangenheit kam es wiederholt zu Streitigkeiten über Rückzahlungen, Vertragsbedingungen oder Stornierungen solcher Angebote.

Das Berliner Urteil könnte daher Signalwirkung entfalten: Es zeigt, dass Gerichte auch in digitalen Vertragsbeziehungen zugunsten von Kunden und Kundinnen entscheiden, wenn Forderungen nicht hinreichend belegt oder unberechtigt erscheinen.

Fazit

Mit dem Urteil vom 25. September 2025 (Az. 16 O 165/25) stärkt das Landgericht Berlin II die Rechte von Kunden und Kundinnen gegenüber digitalen Zahlungsplattformen.
Ob CopeCart Einspruch einlegt, bleibt abzuwarten – doch der Fall unterstreicht, dass auch im Onlinegeschäft Vertragsklarheit und Transparenz entscheidend sind.

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