„Wer genau tut was Domenic Tuigunova sagt, kann nur mega erfolgreich werden!“ soll ein gewisser Marc Galal behauptet haben – zumindest wenn wir der Produktseite der DS Capitals glauben. Zu finden ist diese Aussage auf der Produktseite für ein „Topseller Mentoring, DSC-Strategie (1. Version)“ auf dem Marktplatz der Verkaufsplattform Copecart. Das Produkt wurde von besagten Domenic Schamschula-Tuigunova zum Verkauf bereitgestellt.
Wir berichten regelmäßig über Firmen und Dienstleistungen, um sie genauer „unter die Lupe zu nehmen“. Gerne veröffentlichen wir jedoch ebenfalls Stellungnahmen und Erfahrungen von Verbrauchern und Gewerbetreibenden. Aktuell haben wir eine Meldung von Frau S. aus Berlin erhalten. Es geht um die Firma IFS Stadtmarketing. Wir veröffentlichen die Email vom 04.01.2023 in voller Länge, um das Thema aktuell zu halten.
Ein Verbraucher meldete sich bei uns, um uns seine Erfahrungen mit einem Sperrmüllabfuhr-Dienstleister aus dem Internet mitzuteilen. Auf der Suche nach einem günstigen Anbieter stieß er auf eine Firma, die am Ende das Sechsfache von der ursprünglich vereinbarten Summe verlangte – in bar.
Stichwort Mentoring bzw. Coaching-Ausbildung: Wie lässt sich ein Vertrag mit Copecart kündigen? Oder muss direkt beim Mentor gekündigt werden? Es ist nicht unbedingt für jeden Betroffenen deutlich, wo und wie bei Nichtgefallen gekündigt werden muss. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Eine neue Abmahnung der RAAG Kanzlei liegt vor. Erneut geht um die Weitergabe von IP-Adressen durch die Einbindung von Google Fonts auf der Webseite. Doch könnte sich bald zumindest in den USA das Blatt wenden, da Google auf die Abmahnwelle reagierte.
Nutze Dein Potential! Leb Deine Träume! Spreng Deine Ketten! Solche und sehr ähnlich klingende Binsenweisheiten sind wir von diversen Anbietern im Netz gewohnt, welche das „schnelle Geld“ versprechen. Nicht selten ist vom „besten Online-Geschäftsmodell“ die Rede, als Coach „von 0 auf 3.000 € passive Einnahmen in nur 30 Tagen“ zu generieren. Wow! Wie so oft sind verlockende Angebote, die zu gut klingen, um wahr zu sein, mit Vorsicht zu genießen.
Mit der Rückforderung der Corona-Soforthilfen könnten bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbständigen erneut finanzielle Probleme entstehen. Dabei sind nicht alle Fragen geklärt. Es herrscht Unsicherheit über die Höhe der Rückzahlung und der genannten Fristen. Einige der Fragen versuchen wir in diesem Beitrag zu klären, um den Betroffenen ihre Möglichkeiten aufzuzeigen.
Ein Verbraucher leitete einen Screenshot einer SMS an uns weiter, vor der wir an dieser Stelle warnen möchten. Es handelt sich um den Link auf eine unseriöse Webseite namens „erstattung-bmf“. Die Initialen BMF sollen das für Bundesministerium für Finanzen stehen. Es handelt sich bei dieser SMS natürlich um einen Fake – also nicht antworten oder den Link aufrufen!
Unbeobachtet von der Öffentlichkeit und kurz nach Ende der Sommerferien hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf in drei ähnlich gelagerten und repräsentativen Fällen entschieden, dass die nach dem Rückmeldeverfahren im Schlussbescheid festgesetzte Rückforderung der Corona-Soforthilfe zumindest in NRW rechtswidrig sind.
Ein erfreulicher Tat für ein Mitglied des Verbraucherdienstes: Nach einem monatelangen Kampf hat heute die Stadt Essen bzw. das dortige Jobcenter West den Leistungsanspruch nach dem Sozialgesetzbuch 2 (Hartz IV) bewilligt. Seit Februar kämpfte unser Mitglied um diese Leistungen, seit Ende Juli mit unserer Unterstützung.
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..