In der Vergangenheit wurden wir von unseren Mitgliedern vor ungewollten Abos bei sogenannten „Gewinnspiel-Services“ gewarnt. Oft haben die Anbieter ähnliche Namen, wie Glücksfreunde24 oder Glückspilot24. Über beide hatten wir in der Vergangenheit bereits berichtet. Zu unserer Überraschung wurde uns ein weiterer Fall vorgelegt: Glücksuhr24.
Nicht nur die Bezeichnungen, sondern auch das Angebot und sogar die optische Darstellung weisen Gemeinsamkeiten auf. In diesem Beitrag fassen wir alle Informationen zu Glücksuhr24 zusammen, die wir auffinden konnten.
Bekanntes Konzept unter neuem Label?
„Manchmal muss man seinem Glück auf die Sprünge helfen“, heißt es in dem vorliegenden Schreiben, das von Glücksuhr24 stammte. Ein Mitglied von Verbraucherdienst meldete uns dieses Schreiben – und beim näheren Hinsehen fiel sofort die Ähnlichkeit zu bereits besprochenen Anbietern auf: Website-Aufbau, Textbausteine, versprochene Gewinne – alles wirkte auf uns bekannt.
Im Brief ist ebenfalls eine Homepage angegeben. Im Impressum finden wir eine bis dato unbekannten Firmensitz: Kundendienst – Glücksuhr24, 9 Westwood Industrial Estate, Unit 5A, Margate CT9 4JG England. Eine kurze Recherche ergab, dass es sich hierbei um mietbare Büroflachen handelt. Auf dem Brief finden wir den Hinweis, dass es sich um ein Projekt der Firma Dekax Tech LTD (Haralambou Mouskou 20 Office 105 8010 Paphos, Zypern) handeln soll.
Von der Aufmachung her ähnelt Glücksuhr den bereits bekannten Seiten sehr stark. Um dies zu verdeutlichen, haben wir einen kleinen Videovergleich erstellt:
Wie funktioniert das Angebot?
In dem Schreiben ist folgender Abschnitt zum Angebot zu lesen: „Gegen eine kleine Gebühr von 79 Euro pro Monat nehmen Sie so automatisch und regelmäßig an über 200 lukrativen Gewinnspielen teil“. Doch es handelt sich bei diesem Brief und kein Angebot, scheinbar soll bereits telefonisch ein Abo vereinbart worden sein.
Zu diesem Zweck wird die Kontoverbindung des Empfängers im Schreiben abgedruckt mit den Hinweis, dass – „wie vereinbart“ – der Beitrag in Höhe von 79 Euro vom genannten Konto monatlich via Lastschrift abgebucht wird.
Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen können wir entnehmen, dass der Vertrag eine Laufzeit von mindestens drei Monaten haben soll. Es ist für uns jedoch nicht ausdrücklich erkennbar, wie ein Vertragsabschluss erfolgen kann. Weder in den AGB noch in dem Brief finden wir dementsprechende Hinweise. Jedoch würde es uns überraschend, wenn die Verträge nicht auch via Cold Calling entstehen würden. Sollten wir weitere Informationen diesbezüglich erhalten, werden wir sie an dieser Stelle ergänzen.

Handlungsempfehlung
Verbraucherdienst rät: Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig auf unregelmässige Abbuchungen. Wenn Sie keinem Vertrag ausdrücklich zugestimmt haben, können Sie die Forderung unter Umständen zurückweisen – und den Anbieter dazu auffordern, darzulegen, wie genau der Vertrag zustande gekommen sein soll.
Für Mitglieder bieten wir zudem weitergehende Beratung und Unterstützung in solchen Fällen.
Kontakt
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790 Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr. Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

