Beitragsbild: Lombardium Fidentum Verbot durch BaFin

„Den Wert der Dinge kennt man erst, wenn man sie zu schätzen weiss.“ – so wirbt die Firma Lombardium Hamburg GmbH & Co KG auf ihrer Website. Das Pfandhaus belieh Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Doch mit einem Bescheid vom 04.12.2015 verbot die BaFin das Kreditgeschäft. Schauen Anleger nun in die Röhre?

Lombardium Hamburg – Rückabwicklung gefordert

Die Lombardium Hamburg GmbH & Co KG (HRA 109517) erhielt durch Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 04.12.2015 ein Verbot. Für die betriebenen Kreditgeschäfte lag keine entsprechende Genehmigung vor, deshalb ist das Pfandhaus aus Hamburg dazu verpflichtet, die Darlehensverträge rückabzuwickeln.
Die BaFin eröffnete am selben Tag, den 04.12.2015, auch ein Insolvenzverfahren gegen das Emissionshaus Fidentum GmbH (www. fidentum.de), welche die Fonds LombardClassic 3 bis zum 19.11.2015 anboten.

Fidentum meldete Insolvenz an

Die Firma Fidentum GmbH (HRB 111565) sitzt im selben Gebäude wie Lombardium und lockte Anleger unter dem Slogan „Mit echten Werten zum Gewinn“. Deren Font, der laut Homepage als altbewährtes Erfolgsmodell bezeichnet wird, ist im Grunde ein Pfandkredit, bei dem mindestens 5.000 EUR angelegt werden müssen – bei drei Jahren Laufzeit und 7 Prozent Gewinnbeteiligung. Ein Emissionsvolumen in Höhe von 30 Millionen EUR wurde angestrebt. Somit beteiligen sich Anleger direkt am Lombardgeschäft der Lombardium Hamburg. Die Gelder der Fidentum wurden als zweckgebundene Darlehen, sprich als Kapital, der Lombardium Hamburg & Co KG für ihre Geschäfte zur Verfügung gestellt.
Rückzahlungsprobleme durch die Insolvenz?

Lombardium erklärt auf deren Website (www.lombardium.de) deren Geschäftsmodell: Anleger erhalten für einen Wertgegenstand einen Pfandschein und einen „nicht unerheblichen Teil des Wertes als Lombard-Darlehen.“ Besonders Wertgegenstände wie Schmuck, Antiquitäten, Kunst oder gar Yachten kommen dafür in Betracht.

Laut BaFin handelt es sich bei der Beleihung um ein Geschäft nach dem Kreditwesengesetz (KWG), welches erlaubnispflichtig ist. Anleger sollten ihre Unterlagen prüfen, falls es zu einer vorzeitigen Kündigung des Darlehens durch Lombardium kommt. Es bleibt abzuwarten, ob Lombardium finanziell überhaupt in der Lage sein wird, das Geld der Anleger beziehungsweise die Darlehen rückabzuwickeln. Da das Kapital durch die Insolvenz der Fidentum GmbH ausbleibt, müssen Anleger mit Zahlungsproblemen rechnen.

Die Folgen für die Anleger können an dieser Stelle nur spekulativ sein. Aktuell plant Lombardium gegen den Bescheid der BaFin Widerspruch einzulegen. Dennoch sollten Betroffene ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen; es könnten Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren gegeben sein, sowie Ansprüche wegen einer möglichen mangelhaften Anlageberatung.

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