Bild Toma Inkasso

In den letzten Tagen häufen sich beim Verbraucherdienst e.V. Anfragen von Mitgliedern, die von Toma Inkasso eine Zahlungsaufforderung per Post erhielten. Mitglied sein heißt-Stärke zu zeigen !

Zur Begründung des geforderten Betrags von 176,81 Euro wird angeführt, es sei vom Telefonanschluss des Betroffenen eine kostenpflichtige Erotik-Dienstleistung in Anspruch genommen worden. Für die Begleichung der Inkasso-Forderung setzt Toma Inkasso eine Frist von fünf Tagen. Bei Nichtzahlung werden weitere Zwangsmaßnahmen wie Mahnbescheid, Meldung an die SCHUFA und Lohnpfändung angekündigt. Den Inkassoschreiben liegt laut Angaben Betroffener jeweils ein Vordruck für eine Überweisung bei. Die von Toma Inkasso angegebene Bankverbindung ist in Tschechien, was auch für den Standort der Toma Inkasso s.r.o. gilt.

Und was nun?
Zunächst einmal nicht zahlen, wenn man sich absolut sicher ist, keine kostenpflichtige Erotik-Dienstleistung per Telefon in Anspruch genommen zu haben. Wer sich entschließt „auszusitzen“ sollte dennoch sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Toma Inkasso s.r.o. aufheben. Wichtig ist es auf einem eingehenden gerichtlichen Mahnbescheid zu achten und diesem ggf. zu widersprechen. Für weitere Fragen zu Zahlungsaufforderungen durch Toma Inkasso steht das Info-Telefon des Verbraucherdienst e.V. zur Verfügung unter 0201 176790.

Siehe auch Urteile für Mitglieder 

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