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Staatsanwaltschaft Krefeld ermittelt gegen Inkassounternehmen

20.10.11

In der Vergangenheit berichtete Verbraucherdienst e.V. wiederholt über Gewinnspielprodukte und deren Forderungseintreiber / Inkassounternehmen. Mittlerweile wurde ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Krefeld eingeleitet. Mitglied sein heisst sich zu wehren!

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 933/10 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen MMC Medialog Marketing Company, Krefeld und FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG, Krefeld, wegen des Verdachts des Betruges zum Nachteil vermeintlicher Kunden von Gewinnspieleintragungsdiensten.

Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden betroffene Personen, die im Auftrag einer der genannten Firmen der folgenden Inkassounternehmen

CL Inkasso AG, Lindau (Gewinnspielprodukt „WinTeam77“ oder „Maxikombi 100“)
Culpa Inkasso GmbH, Stuttgart („Superbonus49″)
W& S Wirtschaftsservice GmbH, Schwerte („Superbonus49“)
GMI Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH
Proinkasso GmbH, Neu-Isenburg („Bonusrunde 100“ oder „Jackpot 77“)
Focus Forderungsmanagement GmbH, Ludwigshafen („Jackpot 77“)

zur Zahlung von Forderungsbeträgen aufgefordert worden, und diesem auch nachgekommen sind, wie folgt unterrichtet:

„ Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen folgende Vermögenswerte in Höhe von 138.302,76 EUR gesichert worden:
Durch gerichtlichen Beschluss wurde das Konto der FS Zahlungsverwaltungsmanagement UG bei der Sparkasse Krefeld Kontonummer 184341 in Höhe von 178.102,28 EUR zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt in Krefeld gepfändet. Laut Drittschuldnererklärung der Sparkasse Krefeld besteht eine gepfändete Guthabenforderung in Höhe von 137.907,17 EUR.
Zudem wurden die Konten 65462475 und 3100854581 bei der Sparkasse Krefeld durch gerichtlichen Beschluss gepfändet, die eine Guthabenforderung von 80,81 EUR bzw. 314,78 EUR aufweisen.
Die Maßnahme erfolgte zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der durch die Straftat Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Recht geltend zu machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.“  Quelle

Verbraucherdienst e.V. und Rechtsanwälte prüfen zivilrechtliche Ansprüche Betroffener, die Zahlungen an die in den Ermittlungsverfahren aufgeführten Unternehmen geleistet haben.


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