Beitragsbild: Culpa Inkasso GmbH und Forderungsverwaltung & Management
Culpa Inkasso aus Stuttgart versendet im Auftrag der Firma Forderungsverwaltung & Management GmbH Frankfurt Mahnschreiben.

Culpa Inkasso aus Stuttgart versendet im Auftrag der Firma Forderungsverwaltung & Management GmbH Frankfurt Mahnschreiben. Die betreffenden Beträge seien aus Bestellungen via slim.com entstanden.

Lange Zeit war es ruhig um die Culpa Inkasso GmbH. Das Inkassounternehmen aus Stuttgart machte aus Sicht des Verbraucherdienst e.V. zuletzt im Jahr 2011 unangenehm auf sich aufmerksam. Der Essener Verein für Verbraucherschutz mußte verschiedentlich im Sinne seiner Mitglieder gegen Forderungen von Culpa aktiv werden. Vermeintlicher Gläubiger in den damals von Culpa Inkasso versendeten Zahlungsaufforderungen / Mahnschreiben an Mitglieder des Verbraucherdienst e.V. war das Gewinnspiel Superbonus 49.

Im Sinne des präventiven Verbraucherschutzes veröffentlichte Verbraucherdienst e.V. seinerzeit verschiedene Artikel zu diesem Thema. Im weiteren Verlauf wurde auch die Staatsanwaltschaft Krefeld aufmerksam und eröffnete ein Ermittlungsverfahren. Im Rahmen dieser Recherchen fanden auch Ermittlungen gegen die Culpa Inkasso GmbH statt. Anschliessend war es lange Zeit ruhig um die Culpa Inkasso GmbH aus Sicht des Verbraucherdienst e.V.
 

Hilfe bei Culpa Inkasso GmbH

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Nun warnt die Verbraucherzentrale Mecklenburg–Vorpommern vor einer neuen Inkasso-Welle

Inhaltlich heißt es in der Veröffentlichung der Mecklenburger Verbraucherschützer:
Die Mahnschreiben der Culpa Inkasso GmbH, beauftragt von der Forderungsverwaltung & Management GmbH, beziehen sich auf vermeintliche Bestellungen vom Mai 2011 bei slim.com. Die Rechnung zur Bestellung sei nicht beglichen worden. Culpa Inkasso fordere daher über 160,- Euro inklusive Mahn- und Inkassogebühren.

Weiter heißt es in dieser Veröffentlichung – Zitat:
“Ist kein Vertrag zustande gekommen oder wurde er durch Täuschung untergeschoben, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen. Wer im Zweifel ist, ob das „Inkassobüro“ zum Forderungseinzug berechtigt ist, sollte sich Nachweise vorlegen lassen. Beim Verdacht auf eine Straftat wäre auch die Erstattung einer Strafanzeige anzuraten.“
Zitat Ende – Quelle Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

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