Letzte außergerichtliche Mahnung heißt in der Zahlungsaufforderung der Anwalts-Inkasso-Zentrale aus Osnabrück, die uns durch unsere Mitglieder übermittelt wurden. Gefordert werden bis zu 222,- Euro im Namen eines Auftraggebers DSM-24. Die offenen Forderungen sollen an eine Firma TKM Royal Office, Sitz nicht angegeben, abgetreten worden sein.
Den Zahlungsaufforderungen liegen telefonische Verträge zugrunde. Die Telefonate sollen mit Zustimmung der Schuldner aufgezeichnet worden sein. Diese Mitschnitte der Telefongespräche sollen nun als Beweis dienen für das Zustandekommen der Verträge, heißt in den Zahlungsaufforderungen der Anwalts-Inkasso-Zentrale.
Abschließend heißt es – Zitat: “ Sofern Sie keine fristgerechte Zahlung leisten, müssen Sie damit rechnen, dass die Forderung gerichtlich geltend gemacht werden wird. Die zusätzlichen Kosten haben Sie nach einer Verurteilung ebenfalls zu tragen.“ – Zitat Ende. Unterzeichnet wurden die uns vorliegenden Zahlungsaufforderungen der Anwalts-Inkasso-Zentrale von Rechtsanwalt I. Müller.
Verbraucherdienst e.V recherchierte. Die National Inkasso, ehemals wecollect GmbH, machte in der Vergangenheit bereits Forderungen für DSM-24 geltend. Allerdings wurde derzeit eine Firma IBA Limited STI mit Sitz Antalya als Ursprungsgläubiger angegeben.
In den Verbraucherdienst e.V. vorliegenden Anschreiben der DSM-24 selbst, die man auf Grund des Inhaltes als „Begrüßungschreiben“ bezeichnen könnte, wird im Briefkopf der Sitz der DSM-24 mit Gronau angegeben.
Im Kleingedruckten am Ende des Begrüßungsschreibens heisst es jedoch – Zitat: “: Der Service DSM-24 ist eine Dienstleistung der Firma DSM Deutsche Service Marketing Telekominikasyon Ltd.Sti., Eski Istanbul Cad. No.50 Edime/Türkei vertreten durch den Geschäftsführer A. Ilhan.“ – Zitat Ende.
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Kommentare zu Anwalts-Inkasso-Zentrale fordert für DSM-24 – Achtung!