Abbuchungen von Konten ohne schriftliche Genehmigung des Kontoinhabers sind rechtswidrig. Zumal, wenn auch kein rechtsgültiger Vertrag vorliegt oder eine Gewinnspielteilnahme per Cold Call (Unerlaubter Werbeanruf) realisiert wurde. Oder laut gesetzlicher Vorgabe, keine ausführliche Widerrufsbelehrung erfolgte, oder … oder … oder. Die Liste der Verstöße gegen die Vorgaben, die für den Abschluss eines rechtsgültigen telefonischen Vertragsabschluss nach BGB erfüllt sein müssen, ist lang.
Entsprechend übereinstimmend ist in allen Aussagen betroffener Mitglieder des Verbraucherdienst e.V., dass ungefragt angerufen wurde, und keine schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt wurde. Dennoch wurden Gelder von Konten der Betroffenen abgebucht, Einsprüche seien nicht beantwortet worden oder in Einzelfällen nicht zustellbar gewesen. Die plötzlich auftauchenden Abbuchungen konnten die Mitglieder zum Teil nicht einmal zuordnen. Anfragen zum Nachweis rechtsgültiger Verträge blieben bis dato unbeantwortet bzw. beweisfällig…
Mitglied sein heisst-die Abwehrkräfte zustärken!
Nichtzahlung und Rückbuchung hatten zur Folge, dass Zahlungsaufforderungen seitens Inkassounternehmen oder Rechtsanwaltskanzleien zugestellt wurde. Auffällig häufig lauten die Briefköpfe in den Zahlungsaufforderungen ebenfalls auf immer wieder gleiche Namen.
Verbraucherdienst e.V. informierte bereits in der Vergangenheit präventiv mittels einer entsprechenden Liste mit Inkassounternehmen und Kanzleien,
Wenn Ihre Eltern älter sind, prüfen Sie deren Kontoauszüge. Gerade Senioren sind wehrlose Opfer für die geschulten Call-Center-Agents fragwürdig vorgehenden Unternehmen. Verbraucherdienst empfiehlt, Kontoauszüge der Senioren regelmäßig auf entsprechende Abbuchungen zu prüfen. Artikel zur Seniorenabzocke hier lesen.
Verbraucherdienst e.V. veröffentlicht präventiv eine Liste zu Gewinnspiel-Unternehmen, die massiv im o.g. Zusammenhang in den Kontoauszügen unserer Mitglieder zum Beispiel mit Abbuchungen ohne schriftliche Einzugsermächtigung auftreten. Die Originalschreiben dieser Firmen an unsere Mitglieder liegen Verbraucherdienst e.V. im Einzelnen vor.
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
Kommentare zu Gewinnspiel nicht bestellt doch abgebucht