Titel: "Hallo, ich arbeite für Google Ads": Abzock-Anruf wegen Ranking

„Hallo, ich arbeite für Google Ads“: Abzock-Anruf wegen Ranking

18.05.21

Sollte angeblich ein Mitarbeiter von Google Ads anrufen, dann ist Vorsicht geboten. „Hallo, ich arbeite für Google“ ist scheinbar eine beliebte Masche von Trickbetrügern. Besagte Firma ruft in der Regel niemanden an, erst recht nicht, um das Ranking von Unternehmern, Freiberuflern und Selbständigen zu sichern.

Kritische Nachfragen werden dabei oft mit plausiblen Antworten abgetan: „Sie hatten einen kostenfreien Basiseintrag“, „ihr Google Business-Account wird nun gelöscht“. Die Lösung für diese angeblichen Ranking-Probleme sind meist kostenpflichtige SEO-Pakete oder Anzeigen bei Ads. Und weil viele insbesondere in Corona-Zeiten nicht auf Neukunden via Google und Bing verzichten können, wird am Telefon schneller „Ja“ gesagt, als es möglicherweise richtig gewesen wäre. Ist man Internet-Trickbetrügern aufgesessen?

Trickbetrüger und Telefonakquise: Die Aufnahme

Die Maschen basiert auf den Umstand, dass zwischen Gewerbetreibenden telefonisch Verträge (B2B) abgeschlossen werden können. Nicht jedem Unternehmer, Selbständigen und Freiberufler ist dieser Umstand bewusst. Viele Betroffene gehen von einem Widerrufsrecht aus, welches jedoch nur Verbraucher in Anspruch nehmen können. Für Firmen bzw. Selbständige und Freiberufler gilt dies nicht.

Man könnte davon ausgehen, dass der Vertragsschluss auf Tonband dokumentiert wird, doch gibt es hier eine Art „Trick“. Laut den Schilderungen von betroffenen Unternehmern kommt es vor Vertragsschluss zu insgesamt zwei Telefonaten. Im entscheidenden ersten Telefonat wird das Angebot vorgestellt („Hallo, ich arbeite für Google“), im Grunde ein typisches Verkaufsgespräch, möglicherweise für Werbeanzeigen via Google Ads oder Suchmaschinenoptimierungen für ein vermeintlich besseres Ranking.

Um den Vertrag abzuschließen, bedarf es eines zweiten Anrufs, der in den meisten Fällen von einem anderen Mitarbeiter getätigt wird. In diesem zweiten Telefonat geht es um das Erfassen der Daten und vor allem die Bestätigung, dass man das Produkt oder die Dienstleistung möchte. Dazu genügt meist ein simples „Ja“. Problematisch für Gewerbetreibende: bei Gegenwehr gegen den Vertragsschluss wird nur das zweite Telefonat als Beweismittel vorgelegt. Denn nur dieses durfte aufgezeichnet werden: Das Telefonat, in dem der Gesprächspartner brav seine Daten bestätigt und vielleicht einmal zu viel „Ja“ sagt.

Das, was in ersten Telefonat versprochen oder gar falsch behauptet wurde, ist demzufolge nicht belegbar. Der Anbieter hat ja einen Zeugen: Den, der das Telefonat geführt hat. Unserer Auffassung nach ist dies in der Beweisführung problematisch. Kein Richter würde es zulassen, von einem zehnseitigen Vertrag nur 5 Seiten zu nutzen. Bei Anrufen ist dies aber Methode.

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Prüfung des Angebots dringend empfohlen

Deshalb: Prüfen Sie Behauptungen. Wenn jemand sagt, sie hätten dort einen kostenfreien Account oder Vertrag abgeschlossen, lässt sich das nachvollziehen. Gegebenenfalls bitten Sie um einen Rückruf am nächsten Tag. Viele Lockvogelangebote werden dann nicht mehr anrufen. Denn das Prinzip ist es ja, schnell und überraschend Verträge zu gerieren.

Wenn es um die Aufnahme eines Vertrages telefonisch geht, bitten Sie um ein schriftliches Angebot, gern per eMail. Somit schaffen Sie sich Überlegungszeit. Bei unseriösen Aspekten erfolgt oft kein solches Angebot – man möchte nicht, dass der Kunde die Konditionen mit seriösen Anbietern vergleicht.

SEO-Optimierung: Seriös oder Abzocke?

Ein Nachteil des schnellen Angebots ist, dass man die Qualität des Vertragspartners nicht bewerten kann. Was bei Werbung in der Zeitung selbstverständlich ist, nämlich die Prüfung ob die Zeitung seriös ist und gelesen wird, unterbleibt bei solcher Telefonakquise. Und: Weil man selbst keine Erfahrungen mit SEO oder Google Ads hat, tut man sich schwer die Arbeit der Gegenseite zu bewerten.

Wer sich selbst schon mit Google Ads auseinandergesetzt hat, erkennt schnell, wie teuer es werden kann, bei Google Werbeanzeigen zu ranken. Wer sich selbst mit der Suchmaschinenoptimierung (SEO) auseinandersetzt, erkennt zudem, wie schwer es ist, bei gängigen Suchbegriffen „nach oben“ zu kommen.

Hier arbeiten unseriöse Anbieter nicht selten ebenfalls mit Tricks. Entweder bieten sie eine eigene Datenbanken oder veraltete Suchmaschinen bzw. Verzeichnisse. Da verwundert ein eher dürftiges Suchergebnis wenig. Relevant gilt der Content, der auf den ersten Seiten der Suchergebnisse von Google gefunden wird. Der Trick ist, dass man auf den Suchbegriff des Betriebes UND die Suchdatenbank als Keyword abstellt. Das ist falsch, weil der normale User diese Suchdatenbank nicht kennt und in der Regel auch nicht nutzt. Ferien im Allgäu sucht man eben so oder Hotel im Allgäu. Man sucht nicht nach Hotel im Allgäu Suchdatenbank.

Diese Logikfehler kann man am Telefon meist nicht prüfen oder erkennen. Daher bestehen Sie auf ein schriftliches Angebot. Immer! Selbst wenn man ihnen mit dem Verlust eines Megarabattes oder Superangebotes droht: Bleiben Sie standhaft. Faire Anbieter werden ihnen jede erdenkliche Zeit zum Nachdenken einräumen. Weil diese von der Qualität der eigenen Arbeit überzeugt sind und auf langfristige Angebote aus sind.

Google selbst gibt Tipps, wie man sich vor Abzockern schützen kann. Hier der Link zum Beitrag „Schutz vor betrügerischen Anrufen„.

Abzocke über Fernabsatz: Was am Telefon beachten

Es ist schwer, einen möglichen Trickbetrug mit einem versprochenen Google-Ranking oder Ads im Vorfeld zu erkennen. Natürlich kann man an fristlose Kündigungen oder Anfechtungen denken oder Wegfall der Geschäftsgrundlage. Ob ein solches Vorgehen aber Aussicht auf Erfolg hat, hängt immer davon ab was sie beweisen können. Daher gilt:

  1. Wenn man ihnen am Telefon zur Aufnahme Fragen stellt, antworten Sie niemals nur mit „Ja“ oder „Nein“, sondern schildern möglichst in eigenen Worten, was man ihnen versprochen hat. Statt „Wollen Sie unser Megaangebot“ und „JA“ sagen sie lieber „Der Mitarbeiter von Google hat mir versprochen, dass ich auf Seite 1 ranken werde, was ich gerne möchte und deshalb einen Vertrag abschließe“
  2. Schreiben Sie immer Telefonnotizen, um Gedächtnisstützen zu haben, auch um Fehler Angeboten oder Verträgen aufzeigen zu können.
  3. Bevor Sie überweisen, prüfen Sie die Rechtslage nochmals: Eine Überweisung ersetzt oft fehlende Vertragsabschlüsse und gilt als Anerkenntnis
  4. Lassen Sie sich vom Anrufer nicht in zeitlichen Druck setzen. Bestehen Sie auf der Aufnahme von demjenigen, was sie sagen.
  5. Bieten Sie an, zum Beispiel mit ihrem Telefon, ebenfalls das Gespräch aufzuzeichnen. Wenn die Gegenseite dem nicht zustimmt, keine Verträge abschließen.
  6. Bei Unstimmigkeiten lassen Sie sich nochmals alles erklären und widersprechen deutlich dem Gesagten.

Online die gleichen Regeln wie offline

Lassen Sie sich nicht einreden, dass im Internet andere Regeln gelten als offline. Warum sollten Sie einen „Google-Mitarbeiter“ ungeprüft einen Vertrag abschließen lassen? Lassen Sie sich nicht unterbrechen oder das Wort verbieten. Das ist unhöflich. Und mit unhöflichen Menschen schließt man keine Verträge. Vertrauen Sie auf ihr Bauchgefühl und lassen Sie sich zu nichts drängen. Und wenn alles schief lief: Lassen Sie sich professionell beraten und vertreten.


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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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