Das Landgericht Frankfurt kam am 18.06.2012 in der Verhandlungssache Michael Burat im Zusammenhang mit dem Betreiben von Abofallen, somit versuchtem Betrug, zu einem Schuldspruch. Das Strafmaß wurde festgesetzt auf zwei Jahre auf Bewährung, wobei Herrn Burat vier Monate als bereits verbüßt angerechnet wurden.
Nach Meinung von Verbraucherdienst e.V. wird Herr Burat sich beraten lassen haben von einem Rechtsanwalt was den Aufbau der Webseite zur NetContent betrifft. So soll ihm bestätigt worden sein: „ Es liegt kein Verstoß gegen geltendes Recht vor.“ – Das Argument des “unvermeidbaren Verbotsirrtums“ griff und führte zum Freispruch in Sachen NetContent.
Diese Vorgehensweise wurde vom vorsitzenden Richter als „ein gewachsenes Unrechtbewußtsein“ eingestuft.
Gegen die Urteile des Landgerichts Osnabrück legten Michael Burat und der in diesem Fall mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. Revision ein. Nun muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Urteile des Landgerichts Osnabrück erst einmal auf Rechtsfehler prüfen. Die Urteile sind also noch nicht rechtskräftig.
Artikel zu Betrug – Burat in Revision gegen Urteil des LG Osnabrück
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Kommentare zu Herr M. Burat kassiert Schuldspruch wegen Abofalle