Betrug – Burat in Revision gegen Urteil des LG Osnabrück

02.07.12

Michael Burat und der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. wurden vom Landgericht Osnabrück wegen Betrugs verurteilt. Herr Burat und RA Bernhard S. als auch die Staatsanwaltschaft gingen in Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird nun die Entscheidung des LG Osnabrück auf Rechtsfehler prüfen.

Die Angeklagten und ihre Urteile
Das Urteil für Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 38 Fällen, und versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen, lautete auf einem Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe. In dem Urteil wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, Burat muss als Bewährungsauflage 120.000 Euro an verschiedene gemeinnützige Organisationen zahlen.

Das Urteil für Rechtsanwalt Bernhard S. wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 31 Fällen, und versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen, lautete auf 15 Monate Freiheitsstrafe. Auch in diesem Urteil wurde die Strafe in Verbindung mit einer Zahlung von 12.000 Euro ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt.Zwei weitere Angeklagte, Alexander K. und Mariano W. legten ebenfalls Revision gegen ihr Urteil ein, das sie zur Zahlung von 170 Tagessätzen zu je 50 Euro verdonnerte. Die Staatsanwaltschaft hingegen verzichtete diese Urteile betreffend auf Revision.


Inhalt der Anklage

In den Jahren 2004 und 2005 mahnten die Angeklagten Unternehmen, Parteien und sogar Kommunen ab. Dazu nutzten sie die Möglichkeit einer vorhandenen e-card-Versendung auf dem Internetauftritt der Betroffenen. Anschließend behaupteten sie, unerwünscht via E-Mail eine e-card erhalten zu haben – also Spam.Nun wurde der Rechtsanwalt zur Abmahnung der Betroffenen wegen Zusendung unerwünschter Werbemails beauftragt – die  sich die Angeklagten ja selbst zugeschickt hatten. Im Rahmen der Abmahnung forderte der Rechtsanwalt jeweils 532,90 Euro Anwaltsgebühren und die Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung. Die “Einnahmen“ teilten die Angeklagten untereinander auf.Es bleibt abzuwarten wie der Bundesgerichtshof nun entscheiden wird – auch mit Blick auf die Urteil des Landgericht Frankfurt gegen Michael Burat (Abofalle).

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