Uniscore Forderungsmanagement GmbH, vertreten durch Rechtsanwälte Schäfer-Valerio, verliert erneut Rechtsstreit gegen Verbraucherdienst e.V. Ohne mündliche Verhandlung wies das Amtsgericht Idar-Oberstein am 03.09.10 die Klage gegen das Mitglied des Verbraucherdienst seitens Uniscore ab. Die Kosten des Rechtsstreits wurden ebenfalls Uniscore auferlegt.
Die Klägerin Uniscore Forderungsmanagement GmbH machte im Auftrag des Ursprungsgläubigers Mitgliedsbeiträge für den Gewinnspielservice „Gewinnjagd“ geltend. Als Ursprungsgläubiger trat auf die Firma Wortschatz Verwaltungs GmbH. Vertreter der Klägerin Uniscore Forderungsmanagement GmbH war die Anwaltskanzlei Schäfer – Valerio, Mannheim.
Unser Mitglied wurde vertreten durch einen von Verbraucherdienst e.V. beauftragten Kooperationspartner Rechtsanwältin Zerrin Atay.
Kooperationspartner RA Zerrin Atay legte Widerspruch auf die Klage der Uniscore Forderungsmanagement GmbH (Sitz Frankenthal) gegen unser Mitglied ein. Daraufhin wurde durch das Amtgericht Idar-Oberstein die Klage abgewiesen und für Recht erkannt, dass kein Anspruch seitens Uniscore Forderungsmanagement auf Zahlung gegen unser Mitglied besteht.
Begründung: Verbraucherdienst e.V. wies in Zusammenarbeit mit Kooperationspartner RA Zerrin Atay nach, daß unser Mitglied keinen Vertrag über eine Mitgliedschaft im Dienst „Gewinnjagd“ abgeschlossen hat.
Zugleich vertrat der Richter die Auffassung, soweit die Klägerin behauptet es sei telefonisch ein Vertrag abgeschlossen worden, bleibt diese beweisfällig.
Zwei weitere Entscheidungsgründe waren, dass im Zeitalter des massiven „Datenklau“ keinerlei Vermutung besteht, das die bloße Kenntnis persönlicher Daten und Bankdaten dafür spricht das die Daten freiwillig herausgegeben wurden.
Auch das Zahlungen per Lastschrift eingezogen und nicht rückgebucht wurden beweist ebenfalls nicht, dass tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist.
Die Auftragsbestätigung des Gewinspielservice „Gewinnjagd“ führt nicht zu einem Vertragsschluss.
Mitglied sein heisst- erfolgreich zu sein!
Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790
Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.
Gerne können Sie uns auch via Email-Adresse und Kontaktformular erreichen: KONTAKT
Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.
Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
Meine Frau hat in einem Parkhaus in Duisburg Homborn von der Firma Park Control geparkt, trotz das ihr Kennzeichen von… .ganzen Kommentar lesen..
Ich habe nach Bestätigung des Auftrags die Aufforderung zur Bezahlung der Gebühr erhalten. Da diese mich stutzig gemacht hat, habe… .ganzen Kommentar lesen..
Wir haben auf der Straße geparkt für 3 min. Da kam ein Privatmann und hat Bilder gemacht, 2 Wochen später… .ganzen Kommentar lesen..
Zum ersten Mal in meinem Leben bin ich in die Falle getappt und habe bei diesem sogenannten Versandhaus eingekauft. Drei… .ganzen Kommentar lesen..
Kommentare zu Amtsgericht Idar-Oberstein teilt Rechtsauffassung des Verbraucherdienst e.V.