Titel: Versäumnisurteil gegen OVM Online Vertrieb Marketing GmbH

Versäumnisurteil gegen OVM Online Vertrieb Marketing GmbH

22.06.22

Az: 7 C 228/21 (17)

Am Amtsgericht Homburg wurde am 20.06.2022 ein erfreuliches Urteil für unser Mitglied verkündet. Es handelt sich hierbei um ein Versäumnisurteil im Rechtsstreit zwischen der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH und unser Mitglied, vertreten durch einen unserer angeschlossenen Rechtsanwälte.

Amtsgericht Homburg: Klage abgewiesen

Ein Versäumnisurteil wird verkündet, wenn sich eine Partei „säumig“ verhält; in einfachen Worten bedeutet dies, dass sie nicht trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zum trotz ordnungsmäßiger Ladung erscheint oder nicht verhandelt. Ein derartiges Urteil wurde zugunsten für unser Mitglied entschieden.

Es ging um den Rechtsstreit zwischen der OVM GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Johannes Milon, und ein Mitglied von uns, vertreten durch einen unserer angeschlossenen Rechtsanwälte. Über die OVM GmbH berichteten wir bereits zahlreich.

Da die OVM GmbH bzw. ihr rechtlicher Vertreter nicht erschienen sind, wurde das Versäumnisurteil Az. 7 C 228/21 (17) zugunsten unseres Mitglieds entschieden. Wir freuen uns mit unserem Mitglied und über den Erfolg. In der Vergangenheit kam es auch schon vor, dass die OVM GmbH nicht erschienen is.

Zahlreiche Berichte über die OVM GmbH

In der Vergangenheit wandten sich andere Verbraucher an uns, weil sie von der OVM GmbH aufgefordert worden sein sollen, noch offene Kosten für „Kredit- und Finanzmanagement Paket“ zu zahlen. Ausführliche Berichte über dieses Thema finden Sie in unseren Beiträgen zur OVM GmbH und zur Bavaria Finanz. Zur letzten Firma, die oft im Zusammenhang von uns erwähnt wird, haben wir sogar ein Video mit mehr Informationen.

Das Urteil ist zum aktuellen Stand noch nicht rechtskräftig.


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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns unter dem Link KONTAKT zu kontaktieren.

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