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Unternehmen Berlin Media Art JT e.K. beauftragte bei Kanzlei Schulenberg Schenk die Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing. Herr V. reagierte auf diese Abmahnung zunächst  nicht. Erst mit Eintreffen eines Mahnbescheides realisierte Herr V. den Ernst der Lage, wurde Mitglied des Verbraucherdienst e.V. und übergab die Vertretung der Angelegenheit an uns. Gegen den Mahnbescheid wurde nicht nur Einspruch eingelegt, sondern auch eine ausführliche Einspruchsbegründung verfasst. Es kam zur gerichtlichen Auseinandersetzung und die Klage gegen unser Mitglied Herrn V. wurde abgewiesen.

 

Bild Schulenberg Schenk Berlin Media Art Urteil
Urteil Berlin Media Art JT e.K.

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