Der Verbraucherdienst e.V. erwirkte ein weiteres positives Urteil für ein Vereinsmitglied. Hierbei ging es um eine Filesharing-Abmahnung für den Film „The Disappeared“. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg vertraten in diesem Verfahren die Rechteinhaberin Savoy Film GmbH. In der Abmahnung vom 24.März 2010 wurde zunächst ein Betrag über 850 Euro gefordert. Bis zum Gerichtsverfahren hatte sich die Forderung auf 1007,80 Euro erhöht. Das Gericht folgte der Rechtsaufassung der angeschlossenen Anwälte des Verbraucherdienst e.V und wies die Klage ab.
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