Focus Ges. f. Forderungsmanagement mbH ließ mit dem prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt Oliver Edelmaier einen Mahnbescheid verschicken. Gegenüber dem betroffenen Empfänger wurde „Schadenersatz aus Unfall/Vorfall gem. Schadensersatz aus UrhG“ über etwa 2400 Euro gefordert. Der vorherige Gläubiger, die Purzel Video GmbH, hatte die Forderung aus einer Abmahnung wegen Filesharing an die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH abgetreten.
Nachdem der Verbraucherdienst e.V. für sein Mitglied Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hatte, bot die Kanzlei Oliver Edelmaier eine letzte Gelegenheit an, die Angelegenheit im Rahmen eines Vergleiches gütlich zu regeln. Dazu hätte allerdings der Widerspruch bzw. Einspruch zurückgenommen werden sollen. Dies tat unser Vereinsmitglied jedoch nicht.
Anfang 2015 ließ uns schließlich das Amtsgericht Stuttgart eine Zweitschrift von Dezember 2014 von der Kanzlei Oliver Edelmaier zukommen, in dem die Klage zurück genommen wurde.
Somit brauchte die Inkassoforderung die aus einer Abmahnung entstanden ist vom Mitglied des Verbraucherdienst e.V. nicht gezahlt werden.
In unserem Blog finden Sie allgemeine Informationen zu verschiedenen Verbraucherschutzthemen.
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Kommentare zu Klagerücknahme Focus GmbH / Rechtsanwalt Oliver Edelmaier ./. Mitglied