Titel: Inkasso: Neue Regelungen ab Oktober 2021 zugunsten der Verbraucher

Inkasso: Neue Regelungen ab Oktober 2021 zugunsten der Verbraucher

01.10.21

Für mehr Schutz von Verbraucher: ab sofort gibt es weitreichende Änderungen beim Inkassorecht. Bei Zahlungsaufforderungen mit wenig Aufwand dürfen Inkassobüros anfallende Inkassokosten nicht mehr mehr unverhältnismäßig in die Höhe treiben.

Verbraucherfreundlicher und weniger teuer

Viele Verbraucher und Mitglieder unseres Vereins melden sich bei uns, um sich über erhaltene Inkassoforderungen zu informieren oder gar zu beschweren. In manchen Fällen sollen die geforderten Inkassogebühren im Forderungsschreiben höher als der ursprüngliche Rechnungs- oder Dienstleistungsbetrag sein. Dies trieb die Kosten für Verbraucher unverhältnismäßig in die Höhe und traf besonders jene hart, die bereits die ursprüngliche Mahnung nicht zahlen konnten. Die neuen zusätzlichen Inkassokosten wirkten in der Vergangenheit erst recht überfordernd auf Verbraucher in finanzieller Not.

Doch damit soll nun Schluss sein, dank dem neuen Gesetz wird die Gebührenregelung im Inkassorecht verbraucherfreundlicher. Vergütungssätze sollen bei einfachen Fällen verringert werden, sodass insgesamt weniger Inkassokosten entstehen. Besonders in dem Fall, wenn eine Inkassoforderung schnell beglichen wird, gibt es keine teuren Überraschungen mehr.

Deutlich weniger Kosten bei Rechnungen bis 50 EUR

Nur wer sich Zeit lässt und die Forderung bestreitet, muss mit den „gewohnten“ Inkassokosten rechnen. Jedoch deutlich günstiger wird es auch für jene, die vergessen haben, eine Rechnung von bis 50 Euro zu bezahlen. Durch die neu eingeführte Gebührenstufe wird verhindert, dass Inkassokosten den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros blindlings beantwortet und bezahlt werden soll. Natürlich ist es weiterhin ratsam, eintreffende Forderungen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Wir vom Verbraucherdienst helfen dabei, Inkassoschreiben richtig einzuschätzen und stehen für unsere Mitglieder Rede und Antwort. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, alle Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie am Ende des Beitrags.

Inkasso 2021: Alle Änderungen im Überblick:

Es treten daneben noch weitere Änderungen ein, wir fassen an dieser Stelle die wichtigsten Änderungen übersichtlich zusammenfassen:

  • Bei Rechnungen bis 50 EUR soll maximal eine Gebühr von 30 EUR (statt 45 EUR ) anfallen können
  • Der Gesetzesentwurf sieht eine neue Schwellengebühr von 0,9 bei nicht bestrittenen Forderungen vor. Zahlt der Schuldner auf erstes Anfordern, schrumpft diese auf 0,5. Bei Forderungen bis 500 EUR  läuft dies auf 22,50 EUR hinaus, in der 2. Wertstufe bis 1.000 EUR auf 40 EUR
  • Bestreitet sie der Schuldner nach dem ersten Brief des Anwalts oder des Inkassounternehmers, bleibt bei der Höhe der Gebühren alles beim Alten. Je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles können Gebühren bis zu 2,5 beansprucht werden
  • Vor Abschluss einer Zahlungsvereinbarung soll künftig auf die damit verbundenen Kosten, insbesondere die zusätzlich entstehende Einigungsgebühr hingewiesen werden
  • Gleiche Gebühren in gerichtlichen Mahnverfahren, egal ob Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen agiert
  • Inkassodienstleister, die keine Rechtsanwälte sind, müssen sich nach Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung registrieren lassen (§ 10 RDG-E)
  • Kein Doppelauftrag an Inkassodienstleister und Anwalt, sodass nicht doppelt berechnet werden kann

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