Immobase AG meldet Insolvenz an – Schadensersatz-Urteile für Mitglieder

22.02.12

Immobase AG ehemaliger Sitz Duisburg, aktueller Sitz Halbinsel 3, 45356 Essen, vertreten durch den Vorstand Elke Boehnke, meldete Insolvenz an. Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits Anfang Oktober 2010 über das Geschäftsgebaren der Immobase AG. Seinerzeit warb Immobase per Cold Call (unerlaubter Werbeanruf) mit verlockenden Gewinnversprechen. Ohne ein zugelassenes Emissionsprospekt, aber mit  rhetorisch gut geschulten Telefonverkäufern, wurde Verbrauchern seitens Immobase sogar ein Börsengang für April 2010 angekündigt. Verbraucherdienst e.V. prüfte und berichtete bereits damals präventiv über das Angebot der Immobase.

Der Vertrieb der Immobase AG, deren Vorstandsvorsitzende die aus dem Gewinnspielbereich bekannte Frau Elke Boehnke ist, wurde in der Zeit von September 2009 bis 31.03.2010 mittels Inhaberteilschuldverschreibungen bzw. Genussscheinen mit einer angegebenen jährlichen Verzinsung von 9,75 % / p. a. forciert. Um die Anleger besser ködern zu können wurden teilweise sogar schriftliche Übernahmeangebote an Anlegern versendet. Mit der Übernahme durch die Firma Marconia Capital (Sitz Schweiz), so die Anschreiben, würde eine Verdoppelung der Auszahlungen einhergehen.

 Verbraucherdienst e.V. recherchierte daraufhin erneut im Juli 2010 auf Grund entsprechender Hinweise seitens Anlegern der Immobase AG. Im Auftrag eines Anlegers, der dem Verein seine Unterlagen zur Prüfung übermittelte, suchte Verbraucherdienst e.V. die Immobase AG schließlich direkt am damaligen Standort Duisburg auf. Auch über den Verlauf des direkten Gespräches mit Immobase berichtete Verbraucherdienst e.V. ebenfalls in der Vergangenheit.
Immobase AG und der vermeintliche Börsengang

Die ersten Schadensersatzansprüche von betroffenen Anlegern in fünfstelliger Höhe wurden gegen Immobase AG bereits durch die dem Verein angeschlossene Rechtsanwaltskanzlei Atay im November 2010 geltend gemacht. Letztendlich wurde betroffenen Anlegern durch das Landgericht Essen Schadensersatzansprüche in insgesamt sechsstelliger Höhe zugesprochen.

Verbraucherdienst e.V. macht für seine Mitglieder, in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Atay, Restforderungen weiterhin geltend. Da der Verein rechtzeitig reagierte und Schadensersatz-Urteile für die Mitglieder erstritten werden konnten, werden diese wohl mit einem blauen Auge davonkommen. Beispiele der erwirkten Schadensersatz-Urteile für Mitglieder des Verbraucherdienst e.V:

 

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