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Citadel LLC-PenteTrade24: Aktien ohne Prospekt angeboten?

19.11.21

Eine aktuelle Meldung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN): Das Unternehmen Citadel LLC-PenteTrade24 wird verdächtigt, Aktien der Cannabis Health AG ohne Prospekt angeboten zu haben.

Nur ein Login-Bereich auf der Homepage der Citadel LLC-PenteTrade24?

Viel zu sehen gibt es derzeit nicht auf der Startseite der Citadel LLC-PenteTrade24, die wir zuletzt am 18.11.2021 besuchten. Die URL lautet „citadelsecurities.center“ und leitet zum Besuchszeitpunkt auf ein Login-Formular, welches einen Usernamen und ein Passwort erfordert. Impressum? AGB? Fehlanzeige. Recht wenig Informationen, sofern man diese Homepage der Citadel LLC-PenteTrade24 als Grundlage nimmt.

Wir wollten uns mehr über das Unternehmen informieren, da die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) eine Warnung veröffentlichte. Laut der Meldung soll das Unternehmen Aktien einer Cannabis Health AG ohne Prospekt angeboten haben.

Prospektpflicht: Angebot von Aktien der Cannabis Health AG

Die BAFIN beruft sich bei der Meldung auf die geltende EU-Prospektverordnung, Artikel 3 Absatz 1. Weiterführend sollen auch keine Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht gegeben sein.

Zur Erklärung: In Deutschland dürfen Wertpapiere, sprich Aktien, im Grundsatz – das heißt vorbehaltlich einer Prospektausnahme – nicht ohne die Veröffentlichung eines zuvor genehmigten Prospekts öffentlich angeboten werden. Der Prospekt wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft, ob die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthalten sind und darüber hinaus ob sein Inhalt verständlich und ohne Widersprüche ist. In anderen Worten: Verbraucherfreundlich.

Wichtig für Anleger

Man kann es Anlegern nicht oft genug sagen: Prüfen und Information sind die Voraussetzung für eine lohnende Anlage. Bitte bedenken Sie, dass Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen getätigt werden sollten – sofern sie überhaupt bereitstehen.

Und ob bei einem öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BAFIN hinterlegt ist, lässt sich in der offiziellen Datenbank prüfen.


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